Verkehrssicherung für Fußgänger und Radverkehr

Verkehrssicherung für Fußgänger und Radverkehr an Baustellen beginnt mit einer durchgängigen, verständlichen und barrierearmen Wegeführung, nicht erst mit Absperrmaterial. RSA 21 verlangt, vorhandene Geh- und Radwege möglichst fortzuführen und sensible Nutzergruppen besonders zu berücksichtigen. Entscheidend sind passende Breiten, sichere Querungen, geeignete Absperrelemente, eine belastbare Verkehrsführung und regelmäßige Kontrollen während jeder Bauphase.

Warum brauchen Fußgänger und Radfahrer an Baustellen eine eigene Verkehrsplanung?

Auf vielen Baustellen wird zuerst die verbleibende Fahrbahnbreite betrachtet. Danach kommen Baustelleneinrichtung, Lagerflächen, Container, Arbeitsraum und Materiallogistik – und irgendwo in der verbleibenden Restfläche sollen anschließend noch Fußgänger und Radfahrer passieren. Genau diese Reihenfolge führt in der Praxis zu Problemen.

Fuß- und Radverkehr funktionieren anders als Kraftfahrzeugverkehr. Ein Fußgänger kann nicht ohne Weiteres auf die Fahrbahn ausweichen, ein Rollstuhlfahrer benötigt eine tatsächlich befahrbare Verbindung, ein Radfahrer braucht für eine Überleitung auf die Fahrbahn eine vorhersehbare Linienführung. Hinzu kommen Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Sehbehinderungen, Personen mit Rollatoren sowie Eltern mit Kinderwagen.

Die RSA 21 behandelt Arbeitsstellen auf Geh- und Radwegen deshalb ausdrücklich. Sie fordert, Geh- und Radwege nach Möglichkeit über den Arbeitsstellenbereich hinweg fortzuführen. Auf blinde, sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Kinder ist besondere Rücksicht zu nehmen. Bei einer vollständigen Sperrung soll nicht automatisch die gegenüberliegende Straßenseite zur Standardlösung werden; zunächst sind Fortführung, Notweg und gegebenenfalls eine geeignete Querungsmöglichkeit zu untersuchen.

Das ist auch aus Sicht der Unfallprävention relevant. Nach den veröffentlichten Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes war 2025 jedes sechste Todesopfer im deutschen Straßenverkehr mit dem Fahrrad unterwegs. Die Zahl bezieht sich nicht speziell auf Baustellen, zeigt aber, weshalb Radverkehr bei temporären Verkehrsführungen nicht wie eine nachrangige Restgröße behandelt werden sollte.

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Welche Regeln bestimmen die Verkehrssicherung an Geh- und Radwegen?

Die zentrale technische Grundlage für Arbeitsstellen an deutschen Straßen sind die RSA 21. Sie wurden mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 24/2021 bekannt gemacht und ersetzen die RSA 95. Die Richtlinien unterscheiden zwischen innerörtlichen Straßen, Landstraßen und Autobahnen.

Die RSA stehen allerdings nicht allein. Für eine konkrete Arbeitsstelle greifen insbesondere StVO, VwV-StVO, die verkehrsrechtliche Anordnung und der zugehörige Verkehrszeichenplan ineinander. § 45 StVO regelt die behördliche Verkehrsregelung und weist den Straßenverkehrsbehörden die Entscheidung darüber zu, wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen oder zu entfernen sind.

Für Auftragnehmer bedeutet das: Der Regelplan ist Ausgangspunkt, aber kein universelles Aufbauschema. Ein Regelplan muss zur tatsächlichen Örtlichkeit, Verkehrsbelastung, Wegebeziehung und Bauphase passen. Haltestellen, Schulen, Grundstückszufahrten, Geschäftseingänge, Lichtsignalanlagen, vorhandene Radverkehrsanlagen und Querungsstellen können Anpassungen notwendig machen.

Gerade bei Geh- und Radwegen ist außerdem entscheidend, welche Verkehrsfläche vor Beginn der Baumaßnahme vorhanden war. Ein benutzungspflichtiger Radweg, ein nicht benutzungspflichtiger baulicher Radweg, ein Radfahrstreifen, ein gemeinsamer Geh- und Radweg und ein reiner Gehweg stellen unterschiedliche Anforderungen an die temporäre Führung.

Welche Mindestbreiten spielen nach RSA 21 eine Rolle?

Breiten sind bei Baustellen nicht bloß ein Eintrag im Verkehrszeichenplan. Entscheidend ist die tatsächlich nutzbare Breite vor Ort. Fußplatten, Bauzäune, Kabel, Schilderständer, Container, Material, offene Türen von Baustellenfahrzeugen oder verschobene Absperrgitter können aus einer genehmigten Führung innerhalb weniger Stunden eine problematische Engstelle machen.

Nach der dokumentierten Synopse zur RSA 21 soll ein Gehweg im Arbeitsstellenbereich grundsätzlich mindestens 1,30 Meter breit sein. Für benutzungspflichtige und nicht benutzungspflichtige Radwege wird eine Mindestbreite von 1,50 Metern genannt. Bei einem gemeinsamen Geh- und Radweg beträgt der entsprechende Wert 2,50 Meter. Die RSA enthält daneben Regelungen für kurze Engstellen und besondere Situationen; diese sind im konkreten Verkehrszeichenplan und in der verkehrsrechtlichen Anordnung zu berücksichtigen.

Diese Maße sind für die Baustellenpraxis besonders wichtig, weil sich eine Führung nicht allein anhand des Lageplans bewerten lässt. Entscheidend ist der Zustand nach dem Aufbau. Steht beispielsweise der Fuß eines Absperrelements innerhalb des vorgesehenen Verkehrsraums, zählt die theoretische Breite hinter dem Hindernis betrieblich wenig.

Die 2025 aktualisierte Arbeitshilfe für Baden-Württemberg weist ausdrücklich darauf hin, dass sich mit RSA 21 die Anforderungen und teilweise auch die Mindestmaße für Fuß- und Radverkehrsanlagen verändert haben. Musterpläne und Prüfchecklisten sollen deshalb nicht nur bei der Planung, sondern auch beim Arbeitsstellenmanagement unterstützen.

Wie sollte ein Gehweg durch eine Arbeitsstelle geführt werden?

Die beste Lösung ist häufig die unspektakulärste: Der vorhandene Gehweg bleibt auf derselben Straßenseite durchgehend nutzbar. Für Fußgänger bedeutet jeder zusätzliche Straßenseitenwechsel einen weiteren Konfliktpunkt mit dem Fahrverkehr. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität kann daraus eine erhebliche Barriere entstehen.

Ist die Fortführung im bestehenden Seitenraum nicht möglich, kommt ein Notweg in Betracht. Dieser kann je nach örtlicher Situation über Seitenflächen, Parkraum oder einen abgetrennten Bereich der Fahrbahn geführt werden. Liegt ein Fußgängernotweg unmittelbar am Kfz-Verkehr, verlangt die RSA eine entsprechende Abgrenzung. Fußverkehrsflächen sind gegenüber Arbeitsbereichen und bei Notwegen auf oder neben der Fahrbahn auch gegenüber dem Kraftfahrzeugbereich zu sichern.

Besonders wichtig ist der Anfang eines solchen Notwegs. Genau dort entsteht häufig der eigentliche Konflikt: Ein Fußgänger läuft zunächst auf seiner gewohnten Linie und trifft erst unmittelbar vor der Baugrube auf eine Absperrung. Gute Verkehrssicherung setzt deshalb früher an. Der Verlauf sollte bereits vor der Engstelle nachvollziehbar sein und ohne improvisiertes Ausweichen in den Fahrverkehr führen.

Kann weder der Gehweg fortgeführt noch ein geeigneter Notweg hergestellt werden, sieht RSA 21 vor, die Einrichtung einer Querungshilfe zu prüfen und gegebenenfalls anzuordnen. Ein bloßes Schild mit dem Hinweis auf den Gehweg gegenüber ersetzt diese Prüfung nicht.

Wie wird Radverkehr an einer Baustelle sinnvoll weitergeführt?

Beim Radverkehr ist die Ausgangssituation entscheidend. Besteht vor der Baustelle ein benutzungspflichtiger Radweg oder Radfahrstreifen und kann dieser nicht weiter genutzt werden, nennt RSA 21 als vorrangige Varianten eine neue Radverkehrsfläche oder einen geeigneten gemeinsamen Geh- und Radweg. Erst danach kommt die Prüfung weiterer Führungen in Betracht.

Das hat einen praktischen Grund. Radfahrer sollten nicht an einer Absperrung plötzlich zwischen Absteigen, Gehweg, Fahrbahn und Gegenrichtung wählen müssen. Eine Überleitung in den Mischverkehr muss vor dem Hindernis beginnen und für Autofahrer ebenso nachvollziehbar sein wie für den Radverkehr.

Eine häufig problematische Lösung ist das reflexartige Aufstellen eines Hinweises „Radfahrer absteigen“. Damit ist die eigentliche Verkehrsführung noch nicht gelöst. Kommunale Leitfäden gehen inzwischen teilweise deutlich weiter. Frankfurt am Main sieht beispielsweise vor, dass die Passierbarkeit der Arbeitsstelle gewährleistet werden soll, und verwendet den Hinweis „Radfahrer absteigen“ in seinem Verfahren nicht als Standardlösung. Der dortige Leitfaden fordert je nach örtlicher Situation eine Weiterführung, eine gesicherte Überleitung oder eine Umleitung. Das ist eine kommunale Vorgabe und nicht ohne Weiteres auf andere Behördenbereiche übertragbar, zeigt aber die Richtung moderner Baustellenplanung.

Für Verkehrssicherungsunternehmen bedeutet das: Nicht nur das Sperrende planen, sondern auch die Einleitung und Rückführung des Radverkehrs. Gerade die Rückführung nach der Baustelle wird im Aufbau gelegentlich vergessen. Dann endet zwar die Absperrung, aber die temporäre Verkehrsführung endet funktional nicht.

Wann funktioniert eine gemeinsame Führung von Fußgängern und Radfahrern?

Gemeinsame Verkehrsflächen können bei ausreichendem Raum eine praktikable Lösung sein. Sie sind jedoch kein universelles Mittel, um zwei getrennte Verkehrsströme in eine vorhandene Restfläche zu drücken.

Die VwV-StVO macht bei gemeinsamen Geh- und Radwegen deutlich, dass eine solche Anordnung nur in Betracht kommt, wenn die Belange des Fußverkehrs berücksichtigt werden, die Führung mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar ist und die Verkehrsfläche den Anforderungen des Radverkehrs genügt. Auch die Freigabe eines Gehwegs für Radfahrer ist an die Belange der Fußgänger gebunden.

In der Baustellenpraxis sollte deshalb nicht nur gefragt werden, ob zwei Verkehrsarten rechnerisch auf dieselbe Fläche passen. Zu berücksichtigen sind Begegnungsverkehr, Schulwege, Haltestellen, hohe Radverkehrsstärken, Lastenräder, Kinderanhänger, Geschäftszugänge und die Länge der gemeinsamen Führung.

Eine kurze gemeinsame Passage kann funktionieren, wo eine lange Führung durch einen stark genutzten innerstädtischen Bereich bereits zu zahlreichen Konflikten führt. Bei komplexen Verhältnissen kann es sinnvoller sein, dem Radverkehr einen Teil der Fahrbahn zuzuweisen, statt den kompletten Seitenraum zu überlasten.

Wie unterscheiden sich typische Führungsvarianten?

FührungsvarianteTypischer EinsatzVorteileTypische Schwachstellen
Bestehenden Geh- oder Radweg fortführenArbeitsraum lässt ausreichenden SeitenraumGewohnte Wegebeziehung bleibt erhalten, wenige RichtungswechselBaustellenmaterial oder Schilder reduzieren später den nutzbaren Raum
Provisorischen Notweg einrichtenBestehender Weg wird durch die Arbeitsstelle beanspruchtDirekte Verbindung kann erhalten bleibenAbgrenzung zum Kfz-Verkehr, Oberflächen und Zugänge werden beim Aufbau unterschätzt
Radverkehr auf die Fahrbahn überleitenRadverkehrsanlage ist unterbrochen, Fahrbahnführung ist möglichFußverkehr behält eigenen SeitenraumZu kurze oder überraschende Überleitung, fehlende Rückführung
Gemeinsame temporäre FührungGenügend Verkehrsraum und geeignete VerkehrsstärkenEine zusammenhängende Route durch den BaustellenbereichKonflikte zwischen Fußgängern, schnellen Fahrrädern und breiten Lastenrädern
UmleitungDirekte sichere Passage nicht sinnvoll herstellbarGefahrenbereich kann vollständig umgangen werdenUmweg, schlechte Wegweisung, fehlende Anschlussbeschilderung

Die Tabelle zeigt den entscheidenden Unterschied zwischen Planung auf dem Papier und Baustellenbetrieb: Jede Variante kann fachlich sinnvoll sein, wenn sie zur Örtlichkeit passt. Problematisch wird sie, wenn sie nur gewählt wird, weil sie mit dem vorhandenen Absperrmaterial am schnellsten aufzubauen ist.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Baustellenbetrieb?

Barrierefreiheit endet nicht an der Kante der Regelzeichnung. Eine funktionierende provisorische Fußgängerführung muss beispielsweise mit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen nutzbar sein. Für blinde Menschen müssen Begrenzungen mit dem Langstock erfassbar sein; gewohnte Leitsysteme dürfen nicht einfach an einem Bauzaun enden.

Eine aktuelle Handreichung zur Baustellenabsicherung weist darauf hin, dass unterbrochene Blindenleitsysteme, zu schmale Notwege, schlecht angeordnete Bauzaunfüße und ungeeignete Warnbänder wiederkehrende Probleme darstellen. Empfohlen werden durchgängige taktile beziehungsweise andere geeignete Leitelemente, barrierefrei nutzbare Rampen, geeignete Absperrschrankengitter und eine frühzeitige Information über veränderte Wegebeziehungen.

Auch Bauzäune verdienen mehr Aufmerksamkeit. Ein Bauzaun kann die Baustelle räumlich begrenzen, ersetzt aber nicht automatisch die nach Verkehrsrecht erforderliche Absperrung. Fußplatten dürfen zudem nicht selbst zur Stolperstelle im Notweg werden. Gleiches gilt für Kabelbrücken, provisorische Übergänge, Schlauchleitungen und lose Baustoffe.

Für den Außendienst ist deshalb ein Perspektivwechsel hilfreich: Die Kontrollperson sollte die Strecke tatsächlich abgehen und nicht nur vom Fahrzeug aus prüfen. Viele Mängel sind aus der Windschutzscheibenperspektive kaum zu erkennen.

Wie sollten Querungen über die Fahrbahn geplant werden?

Ein Straßenseitenwechsel ist eine neue Verkehrsbeziehung. Er sollte deshalb nicht erst dort beginnen, wo der Gehweg physisch endet.

Muss ein Gehweg vollständig gesperrt werden und ist kein Notweg möglich, sieht RSA 21 die Prüfung einer geeigneten Überquerungshilfe vor. Bei Fußgängerüberwegen sind insbesondere die Voraussetzungen aus der VwV-StVO, die örtlichen Bedingungen und die Beleuchtung einzubeziehen.

Bei bestehenden Lichtsignalanlagen kommt ein weiterer Punkt hinzu: Temporäre Absperrungen dürfen nicht dazu führen, dass Fußgänger auf einer Seite an einer Furt ankommen, die auf der gegenüberliegenden Seite nicht mehr nutzbar ist. Dasselbe gilt bei baustellenbedingt abgeschalteten oder verlegten Signalen.

Besondere Aufmerksamkeit brauchen Schulwege, Haltestellen und stark frequentierte Querungen. Ein Umweg, der für einen ortskundigen Erwachsenen akzeptabel erscheint, kann für ein Kind oder einen Menschen mit Sehbehinderung wesentlich schwieriger sein.

Welche Fehler treten beim Aufbau besonders häufig auf?

Viele Probleme entstehen nicht im genehmigten Verkehrszeichenplan, sondern zwischen Lagerplatz und fertiger Arbeitsstelle.

Ein klassischer Fall: Der Plan weist einen geeigneten Notweg aus. Beim Aufbau werden jedoch die Fußplatten der Schrankengitter, ein Verkehrszeichenständer und später noch ein Materialstapel in diesen Bereich gestellt. Formal stehen die vorgesehenen Elemente an ungefähr der richtigen Position; praktisch ist die Wegeführung erheblich eingeschränkt.

Weitere typische Fehler sind ein zu später Hinweis auf die Umleitung, fehlende Rückführung des Radverkehrs, nicht abgesenkte Bordsteine an temporären Übergängen, verdeckte Beschilderung, verschobene Schrankengitter und eine gemeinsame Führung von Fußgängern und Radfahrern an Stellen, an denen die örtliche Nutzung dies kaum zulässt.

Auch Warnband wird noch immer dort verwendet, wo eine belastbare Absperrung erforderlich wäre. Für blinde Menschen ist es mit dem Langstock nicht zuverlässig erfassbar; die aktuelle Fachhandreichung weist ausdrücklich darauf hin, dass Warnband an Aufgrabungen keine geeignete Absicherung darstellt.

Der zweite große Fehler entsteht nach dem Aufbau. Eine Verkehrsführung kann morgens ordnungsgemäß eingerichtet sein und nach mehreren Materiallieferungen, Tiefbauarbeiten oder Änderungen der Bauphase am Nachmittag ganz anders aussehen. Verkehrssicherung ist deshalb kein einmaliger Aufbauzustand.

Wie sieht ein praxistauglicher Ablauf von der Besichtigung bis zur Kontrolle aus?

Bei einer Ortsbesichtigung sollten zuerst die vorhandenen Verkehrsbeziehungen aufgenommen werden: Wo laufen Fußgänger tatsächlich? Wo fahren Fahrräder? Welche Verbindungen führen zu Haltestellen, Schulen, Geschäften, Hauseingängen und Grundstückszufahrten? Gibt es eine benutzungspflichtige Radverkehrsanlage? Wo liegen vorhandene Querungsstellen?

Danach wird nicht lediglich die Baustellenfläche eingezeichnet, sondern die zukünftige Verkehrsführung je Bauphase. Gerade bei Tiefbau, Leitungsbau und Glasfaserausbau wandert der Arbeitsbereich häufig. Eine Führung, die für Bauphase eins funktioniert, kann wenige Tage später ungeeignet sein.

Vor dem Aufbau sollten Verkehrszeichenplan, verkehrsrechtliche Anordnung, Materialliste und Aufbauauftrag dieselbe Version verwenden. Bei Änderungen braucht die Kolonne eine aktuelle Unterlage; mündliche Ergänzungen über mehrere Telefonate hinweg sind eine schlechte Grundlage für nachvollziehbare Verkehrssicherung.

Die Aufbaukontrolle sollte anschließend den realen Verkehrsraum prüfen: Verlauf des Notwegs, nutzbarer Raum, Übergänge, Absperrungen, Verkehrszeichen, Radverkehrseinleitung, Querungsstellen und Zugänge. Fotos sollten den Zusammenhang zeigen und nicht nur einzelne Schilder dokumentieren.

Im laufenden Betrieb kommen Kontrollen nach den einschlägigen Vorgaben und der Anordnung hinzu. Dabei sollte die Dokumentation nicht nur festhalten, dass eine Kontrolle stattgefunden hat, sondern auch, welcher Bauzustand vorlag, welche Abweichung festgestellt wurde, welche Maßnahme erfolgte und wer sie erledigt hat.

Wie kann digitale Dokumentation die Verkehrssicherung verbessern?

Gerade für mittelständische Verkehrssicherungsunternehmen wird die Dokumentation schnell unübersichtlich, wenn Verkehrszeichenplan, Anordnung, Aufbauprotokoll, Fotos, Mängelmeldungen und Kontrollfahrten in verschiedenen Chats, Ordnern und E-Mail-Postfächern liegen.

Eine digitale Vorgangsakte sollte die Baustelle deshalb über ihren gesamten Lebenszyklus begleiten. Entscheidend ist nicht möglichst viel Dokumentation, sondern eine nachvollziehbare Verbindung zwischen Sollzustand und tatsächlichem Zustand.

Für den operativen Betrieb sind insbesondere folgende Informationen sinnvoll: gültige Anordnung und Planversion, Bauphase, verantwortliche Kolonne, Zeitpunkt der Einrichtung, Fotodokumentation, festgestellte Mängel, Korrekturmaßnahmen sowie die nachfolgenden Kontrollen. Änderungen der Verkehrsführung sollten als neue Version behandelt werden und nicht einfach ältere Fotos oder Pläne überschreiben.

Für den Bauleiter entsteht dadurch ein weiterer Vorteil: Er sieht nicht nur, ob ein Schild vorhanden ist, sondern ob ein wiederkehrendes Problem existiert. Wenn beispielsweise bei mehreren Bauphasen dieselbe Radverkehrsrückführung vergessen wird, lässt sich daraus eine konkrete Prüfroutine für zukünftige Aufträge ableiten.

Welche Rolle spielt die Kommunikation vor und während der Baustelle?

Je stärker eine Maßnahme in bestehende Fuß- und Radverkehrsachsen eingreift, desto wichtiger wird die Information vor der eigentlichen Absperrung. Das gilt besonders bei längeren Umleitungen, verlegten Haltestellen, Schulwegen und stark frequentierten Radverbindungen.

Die 2025 überarbeitete Arbeitshilfe für Baden-Württemberg ergänzt den technischen Leitfaden deshalb um eine eigene Checkliste zur Baustellenkommunikation. Das zeigt einen wichtigen Entwicklungsschritt: Verkehrsführung wird zunehmend nicht nur als Aufbau von Schildern und Absperrungen betrachtet, sondern auch als Informationsaufgabe.

In der Praxis kann das bedeuten, Umleitungen bereits vor dem Entscheidungspunkt anzukündigen, größere Änderungen an betroffene Anlieger zu kommunizieren und bei längeren Maßnahmen sicherzustellen, dass digitale Baustelleninformationen und die tatsächliche Beschilderung denselben Stand abbilden.

Für Radfahrer ist besonders wichtig, dass eine Umleitung nicht nach der ersten Kreuzung verschwindet. Für Fußgänger gilt dasselbe an verzweigten Wegebeziehungen. Gute Wegweisung begleitet den Nutzer bis zu dem Punkt, an dem er wieder auf seine reguläre Route zurückgeführt wird.

Wann ist eine Verkehrssicherung für Fußgänger und Radverkehr wirklich praxistauglich?

Sie ist praxistauglich, wenn sie nicht nur genehmigungsfähig aussieht, sondern im täglichen Baustellenbetrieb funktioniert. Dazu gehören ausreichender Verkehrsraum, eine durchgängige Route, passende Übergänge, Barrierefreiheit, geeignete Absperrung, verständliche Wegweisung und eine Kontrollorganisation, die Veränderungen bemerkt.

Ein guter Prüfmaßstab ist deshalb die Frage, ob unterschiedliche Nutzer die Baustelle ohne spontane Improvisation passieren können. Muss ein Radfahrer unmittelbar vor der Absperrung bremsen und auf einen Gehweg wechseln? Muss ein Rollstuhlfahrer zurückfahren, weil ein Fußplattenträger den Notweg blockiert? Endet eine Fußgängerführung an einer nicht nutzbaren Querung? Dann liegt das Problem nicht beim Nutzer, sondern in der Verkehrsführung.

Für Verkehrssicherungsunternehmen wird genau hier aus Regelwerkskenntnis operative Qualität. Wer Verkehrsführung, Aufbau, Kontrolle und Dokumentation als zusammenhängenden Prozess behandelt, reduziert Nacharbeiten und schafft einen Zustand, der auch dann funktioniert, wenn die Baustelle mehrere Bauphasen durchläuft.


Fragen und Antworten

Muss ein Gehweg an einer Baustelle immer aufrechterhalten werden?

RSA 21 sieht vor, Gehwege nach Möglichkeit durch den Arbeitsstellenbereich fortzuführen. Ist das nicht möglich, kommt zunächst ein geeigneter Notweg in Betracht. Erst wenn auch dieser nicht sinnvoll hergestellt werden kann, ist eine Querungsmöglichkeit beziehungsweise Führung auf die andere Straßenseite zu prüfen. Die konkrete Umsetzung richtet sich nach der verkehrsrechtlichen Anordnung.

Darf der Radverkehr einfach auf den Gehweg geleitet werden?

Nein, eine Freigabe des Gehwegs für Radverkehr ist keine automatische Ersatzlösung. Nach der VwV-StVO kommt sie nur in Betracht, wenn die Belange der Fußgänger berücksichtigt werden und die Verkehrsfläche geeignet ist. Bei einer Baustelle müssen zusätzlich Verkehrsaufkommen, verfügbare Fläche, Wegebeziehungen und die konkrete Anordnung berücksichtigt werden.

Was ist ein Notweg an einer Baustelle?

Ein Notweg ist eine provisorische Verkehrsfläche, die eingerichtet wird, wenn der reguläre Geh- oder Radweg wegen der Arbeitsstelle nicht genutzt werden kann. Er kann beispielsweise über Seitenflächen oder einen abgetrennten Fahrbahnbereich verlaufen. Entscheidend sind eine durchgängige Führung, geeignete Oberflächen, die erforderliche Abgrenzung und die Nutzbarkeit für den vorgesehenen Verkehr.

Reicht das Schild „Radfahrer absteigen“ als Baustellenführung aus?

Ein solcher Hinweis löst die eigentliche Verkehrsführung nicht. Planer müssen festlegen, wie der Radverkehr die Arbeitsstelle sicher passiert beziehungsweise auf eine andere Verkehrsfläche oder Umleitung gelangt. Einige Kommunen akzeptieren „Radfahrer absteigen“ deshalb nicht als Standardlösung und verlangen stattdessen eine durchgehende Radverkehrsführung oder geeignete Umleitung.

Was muss bei blinden und sehbehinderten Fußgängern berücksichtigt werden?

Wesentlich sind ertastbare Begrenzungen, nutzbare Leitsysteme, hindernisfreie Verkehrsflächen und eine Wegeführung, die nicht unvermittelt an Absperrungen endet. Bauzaunfüße, Warnbänder, Container und unterbrochene Bodenindikatoren können besondere Probleme verursachen. Je nach Situation sind temporäre taktile Leitelemente sowie geeignete akustische oder visuelle Informationen erforderlich.

Wann ist eine gemeinsame Führung von Fußgängern und Radfahrern sinnvoll?

Eine gemeinsame Führung kommt vor allem dort infrage, wo genügend nutzbare Verkehrsfläche vorhanden ist und die örtliche Nutzung keine erheblichen Konflikte erwarten lässt. Bei starkem Fußverkehr, Schulwegen, Haltestellen oder intensivem Radverkehr kann eine getrennte Führung geeigneter sein. Die VwV-StVO verlangt bei gemeinsamen Flächen eine angemessene Berücksichtigung beider Verkehrsarten.

Wer legt die Verkehrsführung an einer Baustelle fest?

Die verbindliche Verkehrsregelung erfolgt über die zuständige Straßenverkehrsbehörde und die verkehrsrechtliche Anordnung. Der vom Antragsteller beziehungsweise Fachplaner vorgelegte Verkehrszeichenplan bildet dafür eine wesentliche Grundlage. Das ausführende Unternehmen muss anschließend den angeordneten Zustand fachgerecht einrichten und während des Betriebs entsprechend den geltenden Anforderungen erhalten und kontrollieren.

Was sollte bei einer Baustellenkontrolle dokumentiert werden?

Dokumentiert werden sollten insbesondere die aktuelle Bauphase, der tatsächlich aufgebaute Zustand, Verkehrszeichen und Absperrungen, Geh- und Radverkehrsführung, Übergänge, Querungen, festgestellte Mängel und ausgeführte Korrekturen. Fotos sind besonders hilfreich, wenn sie den räumlichen Zusammenhang zeigen und eindeutig einer Kontrolle, einem Zeitpunkt und einer Planversion zugeordnet werden können.

Warum reicht eine Kontrolle direkt nach dem Aufbau nicht aus?

Baustellen verändern sich. Materiallieferungen, Baufortschritt, Witterung, Fremdfirmen, abgestellte Fahrzeuge oder verschobene Absperrelemente können eine ursprünglich ordnungsgemäße Verkehrsführung beeinträchtigen. Deshalb muss der Zustand während der Laufzeit kontrolliert werden. Für den Auftragnehmer ist eine dokumentierte Mängelbeseitigung ebenso wichtig wie der Nachweis der eigentlichen Kontrolle.

Was ist bei wechselnden Bauphasen besonders wichtig?

Jede Bauphase sollte als eigener Verkehrsführungszustand betrachtet werden. Verschiebt sich beispielsweise eine Baugrube, können sich Notweg, Radverkehrseinleitung, Querungsstelle und Materialaufstellung ebenfalls ändern. Planversion, Aufbauauftrag und Kontrollunterlagen müssen deshalb zum tatsächlichen Bauzustand passen. Alte Unterlagen sollten nicht stillschweigend für einen veränderten Aufbau weiterverwendet werden.

Quellen der verwendeten Kennzahlen

Industrieverband Straßenausstattung e. V. – RSA-21-Synopse: Mindestbreiten für Gehweg, Radweg sowie gemeinsamen Geh- und Radweg.
https://www.rsa2021.de/wp-content/uploads/2022/05/RSA-Synopse-IVSt.pdf

Statistisches Bundesamt – Jedes sechste Todesopfer im Straßenverkehr 2025 war mit dem Fahrrad unterwegs:
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/04/PD26_N025_461.html

Interessante Links

Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußverkehrsfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. – Leitfaden Baustellen, aktualisierte Ausgabe:
https://www.agfk-bw.de/angebote/baustellen

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. – Handreichung zur Baustellenabsicherung:
https://www.dbsv.org/positionspapier-gfuv/gfuv-baustellenabsicherung.html

Mobilitätsforum Bund – Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen:
https://www.mobilitaetsforum.bund.de/DE/Themen/Wissenspool/Berichte/AGFS_Leitfaden-Baustellenabsicherung_2022.html