Arbeitsstellen kürzerer Dauer nach RSA 21 brauchen trotz kurzer Einsatzzeit eine vollständig geplante Verkehrssicherung, bei der Regelplan, verkehrsrechtliche Anordnung und örtliche Situation zusammenpassen. Fahrbare Absperrtafeln und Warnschwellen übernehmen dabei physische Warn- und Sicherungsfunktionen. Digitale Baustellenwarner ergänzen diese Absicherung, indem sie vernetzte Fahrzeuge bereits vor Sichtkontakt mit der Arbeitsstelle informieren.
Wann gilt eine Arbeitsstelle nach RSA 21 als Arbeitsstelle kürzerer Dauer?
Im Straßenbetriebsdienst klingt „kurze Dauer“ zunächst nach einer einfachen Baustelle. Genau das kann in die falsche Richtung führen. Nach RSA 21 sind Arbeitsstellen kürzerer Dauer, kurz AkD, solche Arbeitsstellen, deren arbeitsstellenbedingte Verkehrsführung in der Regel nicht länger als 24 Stunden besteht. Maßgeblich ist also nicht allein, wie lange eine Kolonne tatsächlich arbeitet, sondern wie lange die dafür eingerichtete Verkehrsführung aufrechterhalten wird.
Typische Anwendungsfälle sind Unterhaltungsarbeiten, Kontrollen, kleinere Reparaturen, Arbeiten an Fahrzeug-Rückhaltesystemen, Grünpflege, Reinigungsarbeiten, Markierungsarbeiten oder Eingriffe an Versorgungseinrichtungen. Je nach Tätigkeit kann die Arbeitsstelle stationär bleiben oder sich mit dem Arbeitsfortschritt bewegen.
Für die Planung ist außerdem die Straßenkategorie entscheidend. Die RSA 21 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, FGSV (https://www.fgsv.de/), unterscheidet innerörtliche Straßen in Teil B, Landstraßen in Teil C und Autobahnen in Teil D. Ein Regelplan für eine Landstraße darf deshalb nicht einfach auf eine Autobahn oder eine innerörtliche Situation übertragen werden. Die Eignung der einzelnen Elemente ist immer anhand der örtlichen und verkehrlichen Bedingungen zu prüfen.
Verkehrssicherungsanfragen strukturierter vorbereiten
KrambergAI unterstützt Unternehmen der Verkehrssicherung dabei, Anfragen, Einsatzorte, Pläne, Auflagen, Fotos und Abstimmungen mit KI besser zu erfassen und für das Team nutzbar zu machen.
Praxisnah eingeführt · Branchenspezifisch angepasst · Made in Germany
Warum können gerade kurze Arbeitsstellen betrieblich anspruchsvoll sein?
Eine AkD hat einen erheblichen Anteil an Tätigkeiten, die nicht unmittelbar produktiv sind: Sicherungsgerät bereitstellen, Verkehrszeichen und Leitkegel ausbringen, Absperrtafel positionieren, gegebenenfalls Vorwarneinrichtungen aufbauen, die Einrichtung kontrollieren und später alles in umgekehrter Reihenfolge wieder abbauen. Wird die Arbeitsstelle am selben Tag mehrfach versetzt, wiederholt sich ein Teil dieses Prozesses.
Gerade Auf- und Abbauphasen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Fahrzeuge stehen noch nicht an ihrer endgültigen Position, Mitarbeiter bewegen sich zwischen Sicherungsfahrzeug und Fahrbahn, Leitkegel werden ausgebracht oder aufgenommen und der nachfolgende Verkehr trifft auf eine Situation, die sich verändert. Deshalb ist eine AkD nicht einfach die kleinere Ausgabe einer AlD. Sie benötigt einen eigenen, für schnelle und wiederholbare Abläufe gedachten Prozess.
Dazu kommt der Zeitdruck. Ein Montageteam wartet, eine Kontrollfahrt muss weiter, eine beschädigte Schutzeinrichtung soll repariert oder ein Schacht kurzfristig geöffnet werden. Genau dann entstehen typische Abkürzungen: Regelplan nur ungefähr passend ausgewählt, Anordnung nicht vollständig gelesen, Zusatzauflagen übersehen oder das Sicherungsfahrzeug dort abgestellt, wo es betrieblich bequem statt sicherheitstechnisch sinnvoll ist.
Welche Funktion hat die fahrbare Absperrtafel bei einer AkD?
Die fahrbare Absperrtafel ist kein beliebiger Warnanhänger, sondern eine Verkehrseinrichtung mit definierter Funktion. Zeichen 616 der StVO bezeichnet die fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil. Sie signalisiert dem Verkehr die gesperrte beziehungsweise nicht zu befahrende Fläche und unterstützt die Führung auf den verbleibenden Verkehrsraum.
Wie sie einzusetzen ist, hängt vom jeweiligen Regelplan ab. Ein anschauliches Beispiel liefert Regelplan C II/2 für eine Arbeitsstelle kürzerer Dauer auf einer Landstraße: Dort bildet die fahrbare Absperrtafel die rückwärtige Querabsperrung, während Leitkegel die Arbeitsstelle beziehungsweise den Verkehrsbereich weiter strukturieren. Je nach Sichtverhältnissen und behördlicher Anordnung können zusätzliche Vorwarneinrichtungen erforderlich werden. Der veröffentlichte Regelplan ist ausdrücklich auf Tageslicht ausgelegt.
Für den Betrieb bedeutet das: Nicht die vorhandene Technik entscheidet über die Absicherung, sondern die angeordnete Situation bestimmt, welche Technik eingesetzt wird. Wer im Lager eine fahrbare Absperrtafel verfügbar hat, besitzt damit noch keinen universell einsetzbaren Aufbau für jede AkD.
Auch der Standort des Sicherungsfahrzeugs ist nicht nur eine Frage der Verkehrsführung. Die DGUV-Regel für Straßenbetrieb und Straßenunterhalt weist auf den erforderlichen Sicherheitsabstand zwischen Sicherungsfahrzeug und Arbeitsbereich hin. Auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen muss das Sicherungsfahrzeug außerdem so beschaffen und ballastiert sein, dass beim Anprall Bewegungsenergie aufgenommen und das Risiko für die Mitarbeiter im Arbeitsbereich reduziert wird.
Wann ergänzen Warnschwellen eine fahrbare Absperrtafel sinnvoll?
Warnschwellen adressieren ein anderes Problem als die Absperrtafel. Sie sollen einen Fahrer, der sich weiterhin auf dem betroffenen Fahrstreifen oder Seitenstreifen befindet, zusätzlich haptisch und akustisch auf die bevorstehende Absicherung aufmerksam machen. Sie liegen damit funktional vor der eigentlichen rückwärtigen Absicherung.
Das Bundesministerium für Verkehr, BMV (https://www.bmv.de/), verweist beim Einsatz von Warnschwellen nach RSA 21 ausdrücklich auf die Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für Warnschwellen. Die FGSV beschreibt transportable Warnschwellen als Vorwarneinrichtungen, die in den dafür vorgesehenen Einsatzfällen zusammen mit einer fahrbaren Absperrtafel verwendet und ohne zusätzliche Befestigung auf die Straßenoberfläche aufgelegt werden. Die TLP Warnschwellen aus der Ausgabe 2014 gelten nach dem Einführungsschreiben zur RSA 21 weiter.
Das macht Warnschwellen weder zu einem Standardbauteil für jede AkD noch zu einem Ersatz für Vorwarnbeschilderung, Absperrtafel oder die übrigen angeordneten Verkehrseinrichtungen. Entscheidend sind Regelplan, Straßenkategorie, Fahrstreifenlage, Oberflächenzustand und die konkrete verkehrsrechtliche Anordnung.
Ein typisches Fehlerbild entsteht, wenn Warnschwellen als Zubehör behandelt werden: aus dem Fahrzeug nehmen, ungefähr vor der Arbeitsstelle auslegen und beim Versetzen wieder einsammeln. Fachlich gehört ihr Einsatz dagegen in dieselbe Vorbereitung wie die Absperrtafel. Zustand, vorgesehene Position, Einsatzbereich und Vollständigkeit müssen bereits vor Ausfahrt der Kolonne feststehen.
Wie funktionieren digitale Baustellenwarner auf Autobahnen?
Bei digitalen Baustellenwarnern verschiebt sich der Warnpunkt teilweise vom Straßenraum in das Fahrzeug. Die Autobahn GmbH des Bundes (https://www.autobahn.de/) nutzt dafür C-ITS, also Cooperative Intelligent Transport Systems. Spezielle Kommunikationseinheiten an fahrbaren Absperrtafeln senden Informationen über die Tagesbaustelle an entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge. Die Übertragung kann über direkte Fahrzeug-Infrastruktur-Kommunikation erfolgen; zusätzlich werden die Daten über die Mobilithek für externe Diensteanbieter bereitgestellt.
Der Ansatz ist inzwischen kein kleiner Feldversuch mehr. Nach Angaben der Autobahn GmbH werden auf deutschen Autobahnen jährlich rund 300.000 Tagesbaustellen eingerichtet. Inzwischen sind 1.200 fahrbare Absperrtafeln des Unternehmens mit den entsprechenden Kommunikationseinheiten ausgestattet. Gleichzeitig können bereits mehr als 2,4 Millionen C-ITS-fähige Fahrzeuge in Europa die Nachrichten des Baustellenwarners verarbeiten.
Der praktische Vorteil liegt im Informationsvorsprung. Die physische Absperrtafel wirkt dort, wo der Fahrer sie wahrnimmt. Ein digitaler Baustellenwarner kann eine Information bereits in das Fahrzeug bringen, bevor die Arbeitsstelle selbst im Sichtbereich liegt. Gerade bei hoher Geschwindigkeit, dichtem Verkehr oder vorausfahrenden Lkw ist dieses Prinzip interessant.
Daraus folgt jedoch keine Ablösung der klassischen Verkehrssicherung. Die verkehrsrechtlich angeordnete Absicherung bleibt bestehen; C-ITS ergänzt sie um einen digitalen Informationskanal. Fahrzeuge ohne kompatible Technik müssen die Arbeitsstelle weiterhin allein über Verkehrszeichen, Vorwarneinrichtungen und die tatsächliche Absicherung sicher passieren können.
Wie unterscheiden sich Absperrtafel, Warnschwelle und digitaler Baustellenwarner?
| Element | Hauptfunktion | Wirkprinzip | Besondere Stärke | Typisches Praxisproblem |
|---|---|---|---|---|
| Fahrbare Absperrtafel | Rückwärtige Absicherung und Verkehrsführung | Optische Verkehrseinrichtung unmittelbar vor der Arbeitsstelle | Direkt im Verkehrsraum wirksam und Bestandteil der angeordneten Sicherung | Falscher Regelplan, ungünstige Position oder fehlerhafte Anzeige |
| Transportable Warnschwellen | Zusätzliche Vorwarnung | Haptische und akustische Rückmeldung beim Überfahren | Erreicht auch einen Fahrer, der andere Warnreize nicht ausreichend wahrgenommen hat | Unpassender Einsatzfall, falsche Lage oder ungeprüfter Zustand |
| Digitaler Baustellenwarner | Frühzeitige digitale Gefahreninformation | C-ITS-Kommunikation zwischen Infrastruktur, Diensten und Fahrzeug | Warnung kann schon vor direktem Sichtkontakt erfolgen | Kompatibilität, technische Betriebsbereitschaft oder falsche Erwartung als Ersatz der physischen Sicherung |
Die drei Systeme konkurrieren damit nicht um dieselbe Aufgabe. Sinnvoller ist ein Schichtenmodell: verkehrsrechtliche und physische Sicherung an der Arbeitsstelle, zusätzliche Vorwarnung im Straßenraum und ergänzende digitale Information im Fahrzeug.
Was läuft bei Arbeitsstellen kürzerer Dauer in der Praxis häufig falsch?
Ein wiederkehrendes Problem ist die Gleichsetzung von „kurz“ mit „einfach“. Eine Kolonne kennt eine bestimmte Absicherung aus vielen Einsätzen und verwendet sie irgendwann als Standard, obwohl Straßenquerschnitt, Fahrstreifenlage, Sichtverhältnisse oder Anordnung diesmal anders sind. Genau deshalb müssen die RSA-Regelpläne als Grundbaustein für die konkrete Situation verstanden werden, nicht als universelle Aufbauzeichnung.
Ein zweites Fehlerbild ist die operative Trennung von Planung und Kolonne. Im Büro liegt der Verkehrszeichenplan vor, draußen kennt der Mitarbeiter zwar den Auftrag, aber nicht jede Zusatzauflage. Bei einer AkD fällt das besonders ins Gewicht, weil Aufbau und Einsatz oft unter Zeitdruck stattfinden.
Problematisch wird auch das Versetzen einer Arbeitsstelle. Die Absperrtafel wandert, die Kolonne folgt, möglicherweise ändert sich der verfügbare Seitenraum, eine Kurve rückt näher oder ein Anschluss verändert die Verkehrssituation. Ein zuvor geeigneter Aufbau kann dadurch überprüfungsbedürftig werden. Bei digitalen Systemen kommt eine weitere Aufgabe hinzu: Der digitale Ortsbezug muss dem tatsächlichen Einsatzort entsprechen.
Und schließlich wird die Dokumentation gelegentlich erst nach Einsatzende als Verwaltungsarbeit betrachtet. Bei mobilen und kurzfristigen Arbeitsstellen ist sie jedoch Teil des Betriebsprozesses. Wer später nachvollziehen will, welche Anordnung galt, welche Geräte eingesetzt wurden und ob die Einrichtung kontrolliert wurde, benötigt Informationen, die während des Einsatzes erfasst wurden.
Wie sollte ein mittelständischer Verkehrssicherungsbetrieb eine AkD vorbereiten?
Ein robuster Prozess beginnt nicht beim Beladen des Sicherungsfahrzeugs, sondern beim Auftrag. Einsatzort, Straßenkategorie, Fahrtrichtung, betroffener Fahrstreifen, Tätigkeit, Zeitraum, Verkehrszeichenplan und verkehrsrechtliche Anordnung müssen zusammengeführt werden. Erst danach lässt sich bestimmen, welches Sicherungsfahrzeug, welche Absperrtafel, welche Leit- und Warneinrichtungen und gegebenenfalls welche Warnschwellen benötigt werden.
Danach folgt der Ressourcencheck. Ist das vorgesehene Sicherungsfahrzeug verfügbar? Ist die Absperrtafel technisch einsatzbereit? Sind Leuchten, Stromversorgung und Anzeige geprüft? Sind Warnschwellen zugelassen, vollständig und in geeignetem Zustand? Kennt der Kolonnenführer die angeordnete Konfiguration?
Vor Ort gehört eine Lageprüfung vor den Aufbau. Nicht jede auf dem Plan angenommene Situation entspricht am Einsatztag unverändert der Realität. Verschmutzungen, abgestellte Fahrzeuge, geänderte Verkehrsführung, Arbeitsstellen anderer Auftragnehmer oder kurzfristige Sperrungen können die Situation verändern. Abweichungen, die den angeordneten Aufbau betreffen, sollten nicht improvisiert, sondern über den vorgesehenen Abstimmungsweg behandelt werden.
Welche Rolle spielen RSA 21, verkehrsrechtliche Anordnung und Arbeitsschutz gemeinsam?
Die RSA 21 regeln die verkehrsrechtliche Sicherung. Nach der aktuellen VwV-StVO erfolgt die Sicherung von Arbeitsstellen und der Einsatz von Absperrgeräten nach den RSA, die das zuständige Bundesministerium im Einvernehmen mit den obersten Landesbehörden bekannt gibt.
Damit ist aber der Schutz der Beschäftigten noch nicht vollständig beschrieben. Für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Grenzbereich zum Straßenverkehr kommt unter anderem die ASR A5.2 hinzu. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV (https://www.dguv.de/), betont ausdrücklich das Zusammenspiel: Verkehrsführung, Arbeitsbereich und Sicherheitsabstände müssen gemeinsam betrachtet werden.
Für den mittelständischen Betrieb ist diese Trennung praktisch wichtig. Eine formal passende Verkehrsführung beantwortet noch nicht automatisch die Frage, ob für die tatsächliche Tätigkeit genügend geschützter Arbeitsraum vorhanden ist. Umgekehrt darf eine arbeitsschutztechnisch bevorzugte Lösung nicht eigenmächtig die verkehrsrechtliche Anordnung verändern.
Wie lässt sich der Ablauf einer AkD sinnvoll digitalisieren?
Der größte Nutzen entsteht zunächst nicht durch eine automatische Entscheidung über den richtigen Regelplan, sondern durch ein digitales Einsatzobjekt. Darin können Auftrag, Anordnung, Verkehrszeichenplan, Standort, Fahrtrichtung, Kolonne, Sicherungsfahrzeug, Geräte, Prüfnachweise, Fotos und Statusinformationen zusammenlaufen.
Vor Abfahrt kann das System fehlende Ressourcen melden. Vor Aufbau kann der Kolonnenführer die aktuelle Anordnung auf dem Smartphone öffnen. Nach Einrichtung lassen sich Fotos und Kontrollzeitpunkt direkt dem Einsatz zuordnen. Wird eine Arbeitsstelle versetzt, kann auch dieser Schritt dokumentiert werden. Für die Disposition entsteht dadurch ein aktuelleres Bild darüber, welches Sicherungsgerät wo gebunden ist.
Spannend wird die Verbindung zur digitalen Straßeninfrastruktur. C-ITS zeigt, dass eine fahrbare Absperrtafel inzwischen nicht mehr nur sichtbare Verkehrseinrichtung sein muss, sondern gleichzeitig zum Datenlieferanten werden kann.
Für private Verkehrssicherungsunternehmen bedeutet das nicht, möglichst schnell jede sicherheitsrelevante Entscheidung an Software zu übertragen. Wertvoller sind Systeme, die Regelwissen, Einsatzdaten und technische Zustände zusammenbringen, Abweichungen anzeigen und die Entscheidung des fachkundigen Verantwortlichen dokumentierbar unterstützen.
Warum bleibt die physische Absicherung trotz digitaler Baustellenwarnung unverzichtbar?
Digitale Warnungen haben Reichweite, Aktualität und einen potenziellen Informationsvorsprung. Ihre Wirkung hängt aber davon ab, ob ein Fahrzeug oder ein nachgelagerter Dienst die Nachricht empfangen und darstellen kann. Die Absperrung im Straßenraum muss dagegen für den gesamten Verkehr funktionieren.
Genau deshalb sollte Digitalisierung nicht als Ersatzschicht geplant werden. Der bessere Ansatz ist Redundanz: Der Fahrer erhält möglicherweise bereits digital eine Warnung, erkennt anschließend die Vorwarneinrichtung und trifft schließlich auf die nach RSA und Anordnung eingerichtete Verkehrsführung.
Für Verkehrssicherungsbetriebe entsteht daraus ein neues Qualitätsverständnis. Künftig kann zur Frage „Steht die Absicherung richtig?“ zusätzlich die Frage kommen, ob technische Kommunikation, Standortdaten und Betriebsstatus der digitalen Komponenten zum realen Aufbau passen. Die handwerkliche Verkehrssicherung bleibt bestehen, erhält aber eine weitere datenbasierte Betriebsebene.
Was ist eine Arbeitsstelle kürzerer Dauer nach RSA 21?
Eine Arbeitsstelle kürzerer Dauer ist nach RSA 21 eine Arbeitsstelle, deren arbeitsstellenbedingte Verkehrsführung in der Regel nicht länger als 24 Stunden besteht. Entscheidend ist damit nicht ausschließlich die reine Arbeitszeit. Auch kurzfristige stationäre Einsätze, Tagesbaustellen, bestimmte Nachtbaustellen und bewegliche Arbeiten können in diese Kategorie fallen.
Ist jede Tagesbaustelle automatisch eine einfache Verkehrssicherung?
Nein. Die kurze Einsatzdauer sagt wenig über die verkehrliche oder arbeitsschutztechnische Schwierigkeit aus. Fahrstreifenlage, Geschwindigkeit, Sichtbedingungen, Verkehrsstärke, Arbeitsverfahren und verfügbarer Arbeitsraum können erhebliche Anforderungen erzeugen. Gerade häufiges Aufbauen, Versetzen und Abbauen verlangt einen standardisierten betrieblichen Ablauf und eine passende verkehrsrechtliche Anordnung.
Was ist eine fahrbare Absperrtafel nach RSA 21?
Die fahrbare Absperrtafel ist eine mobile Verkehrseinrichtung zur rückwärtigen Absicherung und Führung des Verkehrs an bestimmten Arbeitsstellen. In der StVO wird sie unter Zeichen 616 geführt. Ihr konkreter Einsatz ergibt sich nicht allein aus dem Gerät selbst, sondern aus dem passenden RSA-Regelplan und der verkehrsrechtlichen Anordnung.
Darf eine fahrbare Absperrtafel bei jeder AkD eingesetzt werden?
Nein. Straßenkategorie, Lage der Arbeitsstelle, Fahrstreifen, Sichtbedingungen und Verkehrsführung bestimmen, welcher Regelplan und welche Sicherungsmaßnahmen geeignet sind. Die RSA 21 unterscheiden ausdrücklich zwischen innerörtlichen Straßen, Landstraßen und Autobahnen. Eine vorhandene Absperrtafel ist deshalb kein universeller Ersatz für die situationsbezogene Planung.
Welche Aufgabe haben Warnschwellen vor einer Arbeitsstelle?
Transportable Warnschwellen erzeugen beim Überfahren eine zusätzliche haptische und akustische Warnwirkung. In den dafür vorgesehenen Einsatzfällen ergänzen sie die Vorwarnung vor einer fahrbaren Absperrtafel. Anforderungen an Konstruktion und Einsatz werden durch die TLP Warnschwellen ergänzt, auf die das Einführungsschreiben zur RSA 21 ausdrücklich verweist.
Ersetzen Warnschwellen die fahrbare Absperrtafel?
Nein. Beide Einrichtungen erfüllen unterschiedliche Funktionen. Die Warnschwelle dient als zusätzliche Vorwarneinrichtung, während die fahrbare Absperrtafel die rückwärtige Absicherung und Verkehrsführung an der Arbeitsstelle übernimmt. Die konkrete Kombination richtet sich nach dem vorgesehenen Einsatzfall, den RSA-Regelungen und der verkehrsrechtlichen Anordnung.
Was ist ein digitaler Baustellenwarner?
Ein digitaler Baustellenwarner überträgt Informationen über eine Arbeitsstelle elektronisch an kompatible Fahrzeuge oder Dienste. Beim C-ITS-System der Autobahn GmbH kommunizieren entsprechend ausgestattete fahrbare Absperrtafeln mit vernetzten Fahrzeugen. Dadurch kann ein Warnhinweis bereits im Fahrzeug erscheinen, bevor der Fahrer die Arbeitsstelle selbst sieht.
Kann ein digitaler Baustellenwarner Verkehrszeichen ersetzen?
Nein. C-ITS ist eine ergänzende Informationsschicht und ersetzt nicht die angeordnete Verkehrssicherung nach StVO, VwV-StVO und RSA 21. Auch Fahrzeuge ohne C-ITS-Ausstattung müssen eine Arbeitsstelle sicher passieren können. Verkehrszeichen, Absperreinrichtungen, Leitkegel und weitere angeordnete Elemente bleiben deshalb unabhängig von der digitalen Warnung erforderlich.
Was sollte vor dem Ausrücken zu einer AkD geprüft werden?
Vor dem Einsatz sollten mindestens Auftrag, Einsatzort, Fahrtrichtung, betroffener Verkehrsbereich, Verkehrszeichenplan, verkehrsrechtliche Anordnung, Sicherungsfahrzeug und erforderliche Verkehrseinrichtungen zusammengeführt werden. Zusätzlich gehören technischer Zustand, Stromversorgung, Leuchten, Warnschwellen und notwendige Nachweise in den Check. Der Kolonnenführer sollte auf dieselben aktuellen Einsatzinformationen zugreifen können wie die Disposition.
Welche Informationen sollten bei einer AkD digital dokumentiert werden?
Sinnvoll sind die gültige Anordnung, der Verkehrszeichenplan, Einsatzort, Fahrtrichtung, Zeiten für Aufbau und Abbau, eingesetzte Sicherungsfahrzeuge und Geräte sowie Fotodokumentation und Kontrollen. Bei versetzten Arbeitsstellen sollten Standortänderungen ebenfalls erfasst werden. So entsteht eine nachvollziehbare Einsatzhistorie, die Disposition, Nachweisführung und interne Qualitätssicherung gleichermaßen unterstützt.
Quellen der verwendeten Kennzahlen
- AkD bestehen in der Regel nicht länger als 24 Stunden – DGUV Regel 114-016 / BG BAU
https://www.bgbau-medien.de/handlungshilfen_gb/daten/dguv/114_016/4.htm - Rund 300.000 Tagesbaustellen jährlich auf deutschen Autobahnen – Autobahn GmbH des Bundes
https://www.autobahn.de/aktuelles/aktuell/1000-baustellenwarner-fuer-mehr-sicherheit-auf-autobahnen-uebergeben - 1.200 fahrbare Absperrtafeln mit C-ITS-Kommunikation ausgestattet – Autobahn GmbH des Bundes
https://www.autobahn.de/presse/mitteilung/autobahn-gmbh-macht-tagesbaustellen-sicherer-1200-warnsysteme-senden-echtzeitdaten-an-fahrzeuge - Mehr als 2,4 Millionen C-ITS-fähige Fahrzeuge in Europa – Autobahn GmbH des Bundes
https://www.autobahn.de/digitales-innovation/digitale-autobahn/c-its
Interessante Links
BMV – ARS Nr. 24/2021: Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/ars-aktuell/allgemeines-rundschreiben-strassenbau-2021-24.html
FGSV – Technische Liefer- und Prüfbedingungen für transportable Warnschwellen
https://www.fgsv-verlag.de/tlp-warnschwellen-fgsv-reader
BASt – Verkehrsablauf und Verkehrssicherheit an Arbeitsstellen auf Autobahnen
https://www.bast.de/DE/Publikationen/BerichteBASt/Berichte/unterreihe-v/2024-2023/v378.html

