Rettungswege und Zufahrtsschutz: Wie Feuerwehr, Rettungsdienst, Lieferverkehr und Sperrstellen zusammenpassen

Rettungswege und Zufahrtsschutz funktionieren nur, wenn Feuerwehr, Rettungsdienst, Lieferverkehr und Sperrstellen als gemeinsames Zugangs- und Betriebssystem geplant werden. Fahrzeugsicherheitsbarrieren dürfen Einsatzwege nicht blockieren, während betriebliche Zufahrten kontrollierbar bleiben müssen. Entscheidend sind abgestimmte Sperrstellen, definierte Öffnungsprozesse, aktuelle Lagepläne und ein Betriebskonzept für Normalbetrieb, Aufbau, Veranstaltung und Notfall.

Warum müssen Rettungswege und Zufahrtsschutz gemeinsam geplant werden?

Ein Zufahrtsschutzkonzept hat zunächst ein scheinbar einfaches Ziel: Fahrzeuge sollen eine Schutzzone nicht unkontrolliert erreichen können. Im täglichen Betrieb beginnt genau dort jedoch der Zielkonflikt. Feuerwehr und Rettungsdienst müssen im Ereignisfall hinein, Lieferanten müssen zeitweise hinein, Entsorger oder Handwerker benötigen Zugang, zugleich sollen Besucher- und Aufenthaltsbereiche vor unberechtigter oder gefährlicher Einfahrt geschützt bleiben.

Eine Sperrstelle ist deshalb nicht nur eine Fahrzeugsperre. Sie ist ein betrieblicher Übergabepunkt zwischen öffentlichem Verkehrsraum, Sicherheitsbereich und internen Verkehrsflächen. Wer dort einfahren darf, wer freigibt, wie ein Einsatzfahrzeug ohne vermeidbare Verzögerung passieren kann und was bei Strom-, Kommunikations- oder Personalausfall geschieht, gehört bereits in die Planung.

Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (https://www.polizei-beratung.de/) fordert in ihrer aktuellen Arbeit zum Zufahrtsschutz ausdrücklich, Rettungswege und Fluchtwege zu berücksichtigen und bedarfsgerechte Zufahrten für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei zu gewährleisten. Gleichzeitig sollen notwendige Zufahrten etwa für Lieferverkehr, Handwerker sowie Ver- und Entsorger in die Betrachtung einbezogen werden.

Damit verschiebt sich die Fragestellung. Es geht nicht mehr darum, wo möglichst viele Sperren aufgestellt werden können, sondern darum, welche Schutzpunkte tatsächlich erforderlich sind und wie jeder einzelne Schutzpunkt in unterschiedlichen Betriebslagen funktionieren muss.

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Welche Wege dürfen bei der Planung nicht miteinander verwechselt werden?

In Lageplänen werden Begriffe wie Rettungsweg, Fluchtweg, Feuerwehrzufahrt, Aufstellfläche, Bewegungsfläche, Lieferzufahrt oder Rettungsachse mitunter zu einer einzigen farbigen Linie zusammengefasst. Für die spätere Betriebsorganisation ist das problematisch.

Ein Flucht- oder Rettungsweg für Personen erfüllt eine andere Funktion als eine Zufahrt für Einsatzfahrzeuge. Eine Feuerwehrzufahrt benötigt nicht nur eine freie Fahrspur. Kurven, Wendemöglichkeiten, Aufstellflächen, Durchfahrtshöhen, Oberflächen, Einbauten, temporäre Verkaufsstände oder abgestellte Fahrzeuge können darüber entscheiden, ob sie tatsächlich nutzbar ist. Ein Lieferweg wiederum kann dieselbe räumliche Achse benutzen, benötigt aber ein anderes Berechtigungs- und Zeitfenstermodell.

Die Muster-Versammlungsstättenverordnung der Bauministerkonferenz (https://www.bauministerkonferenz.de/) unterscheidet ebenfalls zwischen Rettungswegen und Flächen für Einsatzfahrzeuge. Sie verlangt unter anderem, dass Rettungswege auf Grundstücken sowie Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst freigehalten werden. Da Musterregelungen erst durch die jeweilige Umsetzung in Landesrecht rechtliche Wirkung entfalten, muss für ein konkretes Projekt zusätzlich das jeweilige Landesrecht und die behördliche Genehmigung betrachtet werden.

Gerade bei Werksgeländen, Logistikstandorten, Veranstaltungsflächen und innerstädtischen Arealen sollte der Lageplan deshalb unterschiedliche Funktionsachsen ausweisen: Personenrettung, Feuerwehrangriff, Rettungsdienst, reguläre Logistik, Sonderzufahrten und gesicherte Sperrstellen.

Wie breit müssen Feuerwehr- und Rettungsachsen tatsächlich sein?

Pauschale Maße ohne Ortsbezug helfen bei einem Sicherheitskonzept nur begrenzt. Anforderungen ergeben sich aus Landesrecht, Genehmigung, Feuerwehrplanung, Nutzung und örtlichen Bedingungen.

Wie praxisnah solche Anforderungen werden können, zeigt das Merkblatt der Berliner Feuerwehr (https://www.berliner-feuerwehr.de/) für Märkte und Straßenfeste mit Stand Februar 2025. Dort wird für gerade geführte Zu- und Durchfahrten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge eine Mindestbreite von 3,5 Metern genannt; in Kurven- und Wendebereichen sind dort mindestens 5 Meter vorgesehen. Das ist eine örtliche Vorgabe beziehungsweise Planungshilfe und darf nicht ungeprüft auf jedes Projekt in Deutschland übertragen werden.

Bei Versammlungsstätten kommt zusätzlich die Bemessung der Personenrettungswege hinzu. Die von der Bauministerkonferenz veröffentlichte Muster-Versammlungsstättenverordnung nennt für andere Versammlungsstätten eine lichte Rettungswegbreite von 1,20 Metern je 200 Personen, bei Versammlungsstätten im Freien und Sportstadien 1,20 Meter je 600 Personen. Auch hierbei ist für das konkrete Vorhaben die jeweils geltende Landesregelung maßgebend.

Diese Zahlen zeigen vor allem eines: Eine für Fahrzeuge funktionsfähige Achse ersetzt keinen ausreichend dimensionierten Personenrettungsweg und umgekehrt. Werden beide Funktionen auf derselben Fläche geplant, muss auch der Konfliktfall betrachtet werden – etwa ein einfahrendes Löschfahrzeug während einer laufenden Räumung.

Wie sollte eine Sperrstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst funktionieren?

Eine technisch geprüfte Fahrzeugsicherheitsbarriere löst das Betriebsproblem nicht automatisch. Ein Poller, eine mobile Sperre oder ein anderes Schutzelement kann seine Schutzwirkung erfüllen und im Einsatz trotzdem zum Hindernis werden, wenn Freigabe, Bedienung und Verantwortlichkeit nicht vorbereitet wurden.

DIN ISO 22343-2:2025-04 behandelt die Auswahl, Installation und Verwendung von Fahrzeugsicherheitsbarrieren sowie die Erarbeitung betrieblicher Anforderungen. DIN SPEC 91414-2:2022-11 behandelt weiterhin Anforderungen an die Planung von Zufahrtsschutz unter Verwendung geprüfter Fahrzeugsicherheitsbarrieren. Beide Regelwerke unterstreichen damit einen wesentlichen Punkt: Das einzelne Produkt ist nur ein Bestandteil des Schutzsystems.

Für eine betriebliche Sperrstelle sollten deshalb mindestens vier Zustände durchdacht werden: regulär geschlossen, regulär geöffnet für berechtigte Fahrzeuge, Notfallöffnung für Einsatzkräfte und Betrieb bei Ausfall der üblichen Technik oder Kommunikation.

Dazu gehört eine organisatorische Antwort auf Fragen, die in Projektunterlagen häufig zu spät gestellt werden: Wer ist während jeder relevanten Betriebsphase verantwortlich? Kann die Sperrstelle auch außerhalb regulärer Arbeitszeiten bedient werden? Erkennt der Sicherheitsdienst einen Rettungsdiensteinsatz unmittelbar? Gibt es einen abgestimmten Ersatzprozess? Wird der Status der Sperrstelle in der Betriebszentrale oder Einsatzleitung sichtbar?

Die Polizeiliche Kriminalprävention weist ausdrücklich darauf hin, dass Fahrzeugsperren Fluchtwege nicht beeinträchtigen dürfen und auch Verletztensammelstellen in die Planung einzubeziehen sind.

Wie lässt sich Lieferverkehr zulassen, ohne den Zufahrtsschutz auszuhöhlen?

Lieferverkehr ist in vielen Konzepten der schwierigste Normalfall. Er ist berechtigt, aber nicht dauerhaft. Lieferanten wechseln, Fahrzeugkennzeichen ändern sich, Ankunftszeiten verschieben sich und bei Aufbau, Produktion oder Veranstaltung entstehen kurzfristige Sonderfahrten.

Ein brauchbares Zufahrtsmanagement arbeitet deshalb nicht mit einer dauerhaft geöffneten „Lieferantenzufahrt“. Sinnvoller ist eine Kombination aus Berechtigungen, Zeitfenstern, Voranmeldung, definierten Anlieferpunkten und einer Entscheidung an der Sperrstelle. Je stärker der Personenverkehr innerhalb der Schutzzone ist, desto wichtiger wird außerdem die zeitliche Trennung von Fußgängern und Lieferfahrzeugen.

Ein typischer Praxisfehler besteht darin, die eigentliche Fahrzeugsperre korrekt zu planen, den Rückstau davor jedoch nicht. Wartende Transporter, Paketdienste oder Liefer-Lkw können eine Feuerwehrzufahrt bereits blockieren, obwohl die Sperre selbst technisch sofort geöffnet werden könnte. Daher gehört auch der Stauraum vor einem Kontrollpunkt in den Lage- und Betriebsplan.

Ein zweiter Fehler entsteht, wenn dieselbe Berechtigung für völlig unterschiedliche Fahrten verwendet wird. Der Catering-Lieferant, ein Servicetechniker, ein Entsorgungsfahrzeug und ein Rettungswagen haben nicht dieselbe Priorität. Gute Prozesse unterscheiden deshalb zwischen planbarem Betriebsverkehr und Einsatzverkehr.

Welche Betriebslogik eignet sich für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer?

VerkehrsteilnehmerTypischer ZugangPrioritätSinnvolle SteuerungHäufiger Planungsfehler
FeuerwehrEinsatzbezogenSofortige EinsatzfähigkeitVorbereiteter Notfallzugang, abgestimmte Sperrstellen, freie FeuerwehrflächenÖffnungsprozess funktioniert nur während Geschäftszeiten
RettungsdienstEinsatzbezogenSehr hochDirekte Anfahrt, definierter Übergabepunkt, freie RettungsachseBesucher- oder Lieferverkehr blockiert die Anfahrt
PolizeiEinsatz- oder lagebezogenSehr hochMit Sicherheitskonzept abgestimmter ZugangZufahrt ist technisch möglich, aber vor Ort nicht bekannt
LieferverkehrPlanbarNormalVoranmeldung, Zeitfenster, BerechtigungsprüfungDauerhaft offene Lieferzufahrt
Handwerker und ServicePlanbar oder kurzfristigNormal bis erhöhtAuftrag, Zeitfenster, AnsprechpartnerAllgemeine Dauerberechtigung
Ver- und EntsorgungWiederkehrendNormalWiederkehrende Freigabe mit BetriebsregelnÜberschneidung mit Besucherströmen
VeranstaltungsbetriebPhasenabhängigWechselndUnterschiedliche Regeln für Aufbau, Betrieb und AbbauEin einziger Verkehrsplan für alle Betriebsphasen

Diese Unterscheidung ist besonders für mittelständische Unternehmen relevant. Auf einem Industrie- oder Logistikgelände können Feuerwehrzufahrt und tägliche Lieferachse räumlich identisch sein. Bei einer Veranstaltung kann dieselbe Straße morgens Aufbauachse, später Fußgängerbereich und nachts Abbauzufahrt sein. Der Lageplan allein bildet diese Veränderungen nicht ab; das Betriebskonzept muss sie ergänzen.

Warum reicht ein statischer Lageplan häufig nicht aus?

Viele Sicherheitskonzepte sehen auf dem Papier überzeugend aus. Im Betrieb verändern sich jedoch Standorte von Containern, Bauzäunen, Bühnen, Verkaufsständen, Fahrzeugen oder mobilen Sperren. Auch eine kurzfristige Baustelle, ein defekter Poller oder ein nicht verfügbarer Zufahrtspunkt kann die vorgesehene Einsatzroute verändern.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA (https://www.baua.de/), führt die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ in ihrer aktuellen Regelwerkssammlung; die Regel verlangt unter anderem, Fluchtwege und Notausgänge entsprechend den betrieblichen Bedingungen nutzbar zu halten. Die DGUV (https://www.dguv.de/) weist in ihrer Information zur Alarmierung und Evakuierung zusätzlich auf die regelmäßige Kontrolle der Nutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen hin.

In der Praxis ist deshalb eine aktuelle digitale Lageübersicht sinnvoll, wenn sich die Situation häufig verändert. Sie kann Sperrstellen, Durchfahrtsstatus, Rettungsachsen, Sammelstellen, Lieferzonen, Ansprechpartner und temporäre Einschränkungen zusammenführen. Entscheidend ist nicht die Digitalisierung an sich, sondern dass Änderungen aus der Fläche zeitnah im verwendeten Planungsstand ankommen.

Besonders bei Veranstaltungen sollte auch der Auf- und Abbau als eigener Betriebszustand behandelt werden. Das Merkblatt der Berliner Feuerwehr fordert etwa, Feuerwehrzufahrten und Rettungswege auch während dieser Phasen freizuhalten.

Was läuft bei Rettungswegen und Zufahrtsschutz in der Praxis häufig falsch?

Das erste Problem ist die isolierte Planung. Zufahrtsschutz wird vom Sicherheitsplaner bearbeitet, die Feuerwehrzufahrt stammt aus dem Brandschutzkonzept, die Logistik erstellt eigene Anlieferzeiten und der Veranstalter zeichnet Besucherströme separat. Erst kurz vor Inbetriebnahme fällt auf, dass mehrere Konzepte dieselbe Fläche unterschiedlich nutzen wollen.

Das zweite Problem ist fehlende Betriebsverantwortung. Im Plan steht „mobile Sperre wird im Einsatzfall geöffnet“, aber es ist nicht für jede Betriebsphase festgelegt, wer dazu befugt und tatsächlich verfügbar ist.

Das dritte Problem sind temporäre Hindernisse. Müllcontainer, Paletten, Werbeaufsteller, Baustellenmaterial, abgestellte Dienstfahrzeuge oder Warteschlangen entstehen nicht im ursprünglichen Lageplan, können eine Rettungsachse aber faktisch unbrauchbar machen.

Das vierte Problem ist die Gleichbehandlung aller berechtigten Fahrzeuge. Wird eine Zufahrt häufig für Lieferanten geöffnet, kann sich der eigentliche Schutzpunkt organisatorisch abschwächen. Umgekehrt darf ein komplizierter Kontrollprozess nicht dazu führen, dass Einsatzfahrzeuge denselben Ablauf durchlaufen wie ein regulärer Lieferant.

Das fünfte Problem betrifft Änderungen. Ein Sicherheitskonzept kann bei der Genehmigung zutreffend sein und einige Wochen später nicht mehr zum tatsächlichen Aufbau passen. Deshalb müssen Änderungen an Sperrstellen, Zufahrten oder Verkehrsführung einen definierten Prüf- und Freigabeprozess auslösen.

Wie sieht ein praxistauglicher Planungsprozess aus?

Der Ausgangspunkt sollte nicht die Auswahl eines Pollers oder einer mobilen Sperre sein, sondern die Nutzung des gesamten Bereichs. Welche Menschen halten sich wo auf? Welche Fahrzeugbewegungen sind notwendig? Welche Zufahrten benötigen Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei? Wo liegen Anlieferung, Entsorgung, Behindertentransport, Service und gegebenenfalls Hotel- oder Anwohnerzufahrt?

Anschließend werden Schutzbereiche und mögliche Fahrzeuganfahrten untersucht. Die Polizeiliche Kriminalprävention empfiehlt dafür eine Gefährdungsanalyse und die Einbindung von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Verkehrsbehörden sowie weiteren beteiligten Stellen. Auf ihrer aktuellen Themenseite wird inzwischen außerdem der bundeseinheitliche Pflichtenkatalog für die Fachplanung Zufahrtsschutz sowie eine Prüfungsordnung mit Stand März 2026 geführt.

Erst danach sollte für jeden Sperrpunkt festgelegt werden, ob er dauerhaft geschlossen, zeitweise geöffnet oder regelmäßig für Betriebsverkehr benötigt wird. Zu jedem Punkt gehören dann technische Schutzwirkung, Öffnungsart, Berechtigungen, Zuständigkeit, Ausfallszenario und Einbindung in die Betriebsorganisation.

Vor Inbetriebnahme empfiehlt sich schließlich eine gemeinsame Begehung der kritischen Achsen. Dabei sollte nicht nur überprüft werden, ob die Sperren am vorgesehenen Ort stehen. Entscheidend ist, ob die komplette Kette funktioniert: Anfahrt, Erkennbarkeit, Freigabe, Durchfahrt, Bewegung im Schutzbereich und Weiterfahrt bis zum benötigten Einsatz- oder Übergabepunkt.

Wann wird aus Zufahrtsschutz tatsächlich ein belastbares Betriebskonzept?

Dann, wenn die Planung nicht beim Aufstellen der Fahrzeugsicherheitsbarriere endet. Ein Schutzpunkt muss während des gesamten Lebenszyklus betrieben werden: im Alltag, bei Veranstaltungen, bei Wartung, bei Ausfall, bei kurzfristigen Änderungen und im Ereignisfall.

Für mittelständische Betreiber bedeutet das vor allem, Verantwortlichkeiten und Betriebsdaten zusammenzuführen. Wer Lieferberechtigungen verwaltet, sollte denselben aktuellen Stand nutzen wie Sicherheitsdienst, Veranstaltungsleitung oder Betriebszentrale. Änderungen an Sperrstellen sollten nicht nur in einem PDF landen, sondern auch in Einsatz- und Betriebsinformationen übernommen werden.

Genau an dieser Schnittstelle treffen Verkehrssicherung, Zufahrtsschutz, Brandschutz, Veranstaltungssicherheit und operative Disposition aufeinander. Wer diese Bereiche getrennt organisiert, erzeugt Übergaben. Wer sie in einem gemeinsamen Betriebsmodell zusammenführt, reduziert vermeidbare Konflikte zwischen Schutzwirkung und notwendiger Erreichbarkeit.

Quellen der verwendeten Kennzahlen

Berliner Feuerwehr – Merkblatt „Betreiben von Märkten (Weihnachtsmärkte u. ä.) und Straßenfesten im öffentlichen Straßenland und auf Plätzen“, Stand 02/2025:
https://www.berliner-feuerwehr.de/fileadmin/bfw/dokumente/VB/Veranstaltungssicherheit/Merkblatt_Betreiben_von_Maerkten.pdf

Bauministerkonferenz – Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten, § 7 Bemessung der Rettungswege:
https://www.bauministerkonferenz.de/Dokumente/42317248.pdf

Interessante Links

Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes – Schutz öffentlicher Räume vor Überfahrtaten:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/staedtebau/schutz-vor-ueberfahrtaten/

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A2-3

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3554

FAQ

Dürfen Fahrzeugsperren in einer Feuerwehrzufahrt stehen?

Ja, sofern die konkrete Lösung den geltenden Anforderungen entspricht und die notwendige Nutzung durch die Feuerwehr gewährleistet bleibt. Entscheidend sind das eingesetzte Sperrsystem, die örtlichen Vorgaben sowie der abgestimmte Öffnungs- und Betriebsprozess. Eine technisch bewegbare Sperre ist nicht ausreichend, wenn im Einsatz niemand verfügbar ist, der den vorgesehenen Zugang tatsächlich herstellen kann.

Können Lieferverkehr und Feuerwehr dieselbe Zufahrt nutzen?

Das ist grundsätzlich möglich und auf Betriebs- und Veranstaltungsgeländen nicht ungewöhnlich. Die Betriebsorganisation muss jedoch verhindern, dass wartende oder abgestellte Lieferfahrzeuge die Einsatzachse blockieren. Zeitfenster, Voranmeldung, separate Wartebereiche und eine Vorrangregelung für Einsatzfahrzeuge sind deshalb wichtiger als die bloße Festlegung einer gemeinsamen Zufahrt im Lageplan.

Muss jede Sperrstelle für Rettungsfahrzeuge geöffnet werden können?

Nein. Entscheidend ist das Gesamtkonzept. Eine dauerhaft geschlossene Sperrstelle kann sinnvoll sein, wenn andere Einsatzwege den erforderlichen Zugang sicherstellen. Wird ein Sperrpunkt dagegen als Feuerwehr- oder Rettungszufahrt benötigt, müssen technische Ausführung und Betriebsorganisation diese Funktion berücksichtigen. Die Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Einsatzorganisationen ist deshalb projektspezifisch erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen Rettungsweg und Feuerwehrzufahrt?

Ein Rettungsweg dient insbesondere der Selbst- oder Fremdrettung von Personen aus einem Gefahrenbereich. Eine Feuerwehrzufahrt ermöglicht Einsatzfahrzeugen den Zugang zu einem Grundstück oder Einsatzbereich. Beide können räumlich miteinander verbunden sein, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben. Deshalb müssen Personenbewegung, Fahrzeugbewegung, Aufstellflächen und mögliche Konflikte im Einsatz getrennt betrachtet werden.

Wie lässt sich ein Rettungsweg trotz Zufahrtsschutz offenhalten?

Sperre, Personenweg und Fahrzeugachse sollten bereits in der räumlichen Planung zusammen betrachtet werden. Fahrzeugsicherheitsbarrieren dürfen erforderliche Personenrettungswege nicht auf eine unzureichende nutzbare Breite reduzieren. Zusätzlich sind mögliche Menschenansammlungen an Kontrollpunkten zu berücksichtigen. Gerade bei Veranstaltungen sollte geprüft werden, wie sich Räumung und gleichzeitig eintreffende Einsatzfahrzeuge gegenseitig beeinflussen können.

Welche Rolle spielen Lieferzeitfenster beim Zufahrtsschutz?

Lieferzeitfenster reduzieren Fahrzeugbewegungen in Zeiten mit starkem Personenaufkommen und machen Berechtigungen besser planbar. Sie ersetzen jedoch keine Kontrolle an der Sperrstelle. Verspätungen, kurzfristige Lieferungen und Sonderfahrten benötigen einen definierten Ausnahmeprozess. Besonders wichtig ist, dass wartende Fahrzeuge nicht auf Feuerwehrzufahrten, Rettungsachsen oder anderen sicherheitsrelevanten Verkehrsflächen abgestellt werden.

Warum sollte der Auf- und Abbau separat geplant werden?

Während Auf- und Abbau bewegen sich häufig deutlich mehr Liefer-, Montage- und Servicefahrzeuge im Veranstaltungsbereich als während des eigentlichen Betriebs. Gleichzeitig stehen bereits Bühnen, Verkaufsstände oder Absperrungen auf der Fläche. Die Berliner Feuerwehr verlangt in ihrem aktuellen Merkblatt, Feuerwehrzufahrten und Rettungswege auch während dieser Betriebsphasen freizuhalten.

Welche Informationen gehören in einen Lageplan zum Zufahrtsschutz?

Mindestens relevant sind Schutzbereich, Sperrstellen, Feuerwehr- und Rettungszufahrten, Flucht- und Rettungswege, Aufstell- und Bewegungsflächen, Lieferzufahrten, Sammelstellen sowie temporäre Einschränkungen. Für den laufenden Betrieb sind zusätzlich Statusinformationen und Zuständigkeiten hilfreich. Bei häufigen Änderungen sollte vermieden werden, dass Sicherheitsdienst, Veranstaltungsleitung und Einsatzplanung mit unterschiedlichen Planständen arbeiten.

Was sollte bei einem technischen Ausfall einer Sperrstelle passieren?

Das Betriebskonzept sollte bereits vor Inbetriebnahme festlegen, wie bei Stromausfall, Kommunikationsstörung, technischem Defekt oder fehlendem Bedienpersonal vorgegangen wird. Dabei müssen Schutzwirkung und notwendige Erreichbarkeit gemeinsam betrachtet werden. Die konkrete Ersatzlösung hängt vom eingesetzten System und der Gefährdungsbewertung ab und sollte mit den verantwortlichen Stellen abgestimmt sein.

Wer sollte ein Zufahrtsschutzkonzept mit Rettungswegen abstimmen?

Je nach Projekt gehören Betreiber oder Veranstalter, Fachplanung Zufahrtsschutz, Brandschutzplanung, Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, Verkehrsbehörden und gegebenenfalls Straßenbaulastträger in den Prozess. Die Polizeiliche Kriminalprävention empfiehlt ausdrücklich die frühzeitige Einbindung der zuständigen Sicherheits- und Verwaltungsstellen. Dadurch lassen sich widersprüchliche Anforderungen an dieselbe Verkehrsfläche wesentlich früher erkennen.