der KrambergAI GmbH
Stand: Mai 2026
Präambel
Die KrambergAI GmbH steht für integres, verantwortungsbewusstes und rechtskonformes Handeln in sämtlichen geschäftlichen Aktivitäten. Vertrauen, Transparenz, Fairness und professionelle Unabhängigkeit bilden die Grundlage unserer Zusammenarbeit mit Kunden, Partnern, Lieferanten, öffentlichen Einrichtungen und sonstigen Geschäftspartnern.
Diese Anti-Korruptionsrichtlinie definiert die Grundsätze und Erwartungen zur Vermeidung von Korruption, unzulässiger Einflussnahme und sonstigem unethischen Verhalten. Sie gilt für sämtliche Mitarbeitenden, Geschäftsführungen, Partnerunternehmen, Lieferanten, Subunternehmer, freie Mitarbeitende sowie alle Personen oder Organisationen, die im Namen oder im Interesse der KrambergAI GmbH handeln.
Unser Ziel ist die Förderung einer transparenten und vertrauenswürdigen Unternehmenskultur, in der Entscheidungen nachvollziehbar, sachlich und frei von unzulässigen Einflüssen getroffen werden.
1. Grundsatz der Null-Toleranz
Die KrambergAI GmbH verfolgt eine klare Null-Toleranz-Haltung gegenüber jeder Form von Korruption, Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme oder sonstiger unzulässiger Einflussnahme.
Geschäftliche Entscheidungen dürfen ausschließlich auf objektiven, wirtschaftlich nachvollziehbaren und rechtmäßigen Kriterien beruhen. Jede Handlung mit dem Ziel, Entscheidungen unangemessen zu beeinflussen oder sich ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen, ist unzulässig.
Dies gilt unabhängig davon, ob Vorteile unmittelbar oder mittelbar gewährt oder angenommen werden.
2. Verbot unzulässiger Vorteile
Unzulässig sind insbesondere:
- Geldzahlungen oder geldwerte Vorteile,
- unangemessene Geschenke,
- verdeckte Provisionen oder Kickback-Zahlungen,
- unangemessene Einladungen,
- private Gefälligkeiten,
- persönliche Vorteile,
- verdeckte Vermittlungsvergütungen,
- manipulative Einflussnahmen auf Vergabe- oder Entscheidungsprozesse.
Nicht zulässig sind außerdem Handlungen, die darauf abzielen, Entscheidungen zu beschleunigen, Bevorzugungen zu erreichen oder objektive Prozesse zu umgehen.
Auch indirekte Vorteile über Dritte, Berater, Vermittler oder verbundene Unternehmen sind unzulässig, sofern diese der unrechtmäßigen Einflussnahme dienen.
3. Geschenke, Einladungen und geschäftliche Aufmerksamkeiten
Geschäftliche Höflichkeit und übliche Aufmerksamkeiten sind grundsätzlich zulässig, sofern sie:
- angemessen,
- transparent,
- sozial üblich,
- rechtlich zulässig,
- nachvollziehbar dokumentierbar
und nicht auf eine Einflussnahme ausgerichtet sind.
Geschenke, Einladungen oder sonstige Vorteile dürfen niemals den Eindruck erwecken, geschäftliche Entscheidungen beeinflussen zu sollen.
Besondere Zurückhaltung gilt gegenüber:
- öffentlichen Auftraggebern,
- Behörden,
- kommunalen Einrichtungen,
- Schulen,
- Bildungseinrichtungen,
- öffentlichen Unternehmen,
- politischen Institutionen,
- juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Im Zweifel gilt der Grundsatz der Zurückhaltung und Offenlegung.
4. Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern
Im Umgang mit Behörden, öffentlichen Einrichtungen und öffentlichen Auftraggebern gelten besonders hohe Anforderungen an Transparenz und Integrität.
Jegliche Vorteile, Zahlungen oder Leistungen mit dem Ziel der Einflussnahme auf öffentliche Entscheidungen sind untersagt. Dies gilt auch für sogenannte Beschleunigungszahlungen („Facilitation Payments“) sowie indirekte Einflussnahmen über Dritte.
Gesetzliche Vorgaben des Vergabe-, Wettbewerbs- und Haushaltsrechts sind strikt einzuhalten.
5. Interessenkonflikte
Interessenkonflikte müssen frühzeitig erkannt, offengelegt und transparent behandelt werden.
Ein Interessenkonflikt liegt insbesondere vor, wenn persönliche, familiäre, finanzielle oder sonstige private Interessen geeignet sind, geschäftliche Entscheidungen zu beeinflussen oder den Eindruck mangelnder Objektivität zu erzeugen.
Geschäftliche Entscheidungen müssen unabhängig, sachlich und nachvollziehbar getroffen werden.
6. Transparente Prozesse und Dokumentation
Die KrambergAI GmbH legt Wert auf nachvollziehbare und dokumentierte Entscheidungsprozesse.
Vergaben, Beschaffungen, Projektentscheidungen, Vertragsabschlüsse und finanzielle Verpflichtungen sollen transparent, prüfbar und objektiv nachvollziehbar sein.
Klare Verantwortlichkeiten, dokumentierte Freigaben und nachvollziehbare Entscheidungswege tragen dazu bei, Risiken von Manipulation, Interessenkonflikten und unzulässiger Einflussnahme zu reduzieren.
7. Auswahl von Partnern und Dienstleistern
Bei der Auswahl von Partnern, Lieferanten, Beratern und Dienstleistern werden neben fachlichen und wirtschaftlichen Kriterien auch Integrität, Professionalität und Compliance-Verhalten berücksichtigt.
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern die Einhaltung geltender Anti-Korruptionsgesetze sowie vergleichbarer ethischer Standards.
Partner und Lieferanten sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Korruption, Bestechung und unzulässige Einflussnahme innerhalb ihrer Organisation zu verhindern.
8. Hinweisgebung und Meldung von Verdachtsfällen
Alle Mitarbeitenden, Partner und Geschäftspartner sind verpflichtet, Verdachtsfälle, ungewöhnliche Vorgänge oder Hinweise auf mögliche Korruptionsrisiken unverzüglich zu melden.
Hinweise werden vertraulich behandelt und sachlich geprüft. Personen, die Hinweise in gutem Glauben melden, dürfen hierdurch keine Nachteile erfahren.
Ziel ist die frühzeitige Erkennung und Vermeidung rechtlicher, wirtschaftlicher und reputationsbezogener Schäden.
9. Schulung und Sensibilisierung
Integrität und Compliance setzen ein gemeinsames Verständnis von verantwortungsvollem Verhalten voraus.
Mitarbeitende sollen regelmäßig über relevante Risiken, Verhaltensgrundsätze, typische Warnsignale und Meldewege informiert werden.
Auch Partner und Lieferanten sollen bei Bedarf angemessen über relevante Anforderungen und Erwartungen informiert werden.
10. Folgen von Verstößen
Verstöße gegen diese Anti-Korruptionsrichtlinie werden ernst genommen.
Abhängig von Art und Schwere des Verstoßes können angemessene Maßnahmen ergriffen werden. Dazu zählen insbesondere:
- interne Prüfungen,
- Gespräche,
- Korrekturmaßnahmen,
- Einschränkungen der Zusammenarbeit,
- Vertragskündigungen,
- Schadensersatzforderungen,
- rechtliche Schritte.
Unser Ziel ist grundsätzlich Prävention, Transparenz und verantwortungsvolle Zusammenarbeit.
11. Schlussbestimmungen
Diese Anti-Korruptionsrichtlinie ist Bestandteil unseres Verständnisses eines verantwortungsvollen, transparenten und rechtstreuen Wirtschaftens.
Wir erwarten von allen Personen und Organisationen, die mit der KrambergAI GmbH zusammenarbeiten oder in ihrem Namen handeln, dass sie diese Grundsätze anerkennen und aktiv unterstützen.
Integrität, Fairness und nachvollziehbares Handeln sind wesentliche Voraussetzungen für nachhaltige und vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen.

