Korruption untergräbt Vertrauen, schädigt Organisationen und gefährdet faire wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen. Wir verpflichten uns zu einem konsequenten, transparenten und verantwortungsbewussten Umgang mit sämtlichen geschäftlichen Aktivitäten. Integrität, Fairness und Rechtstreue bilden die Grundprinzipien unseres Handelns. Diese Richtlinie beschreibt die Erwartungen an alle Mitarbeitenden, Partner, Lieferanten und sonstigen Beteiligten, mit denen wir zusammenarbeiten. Sie gilt unabhängig von der Art des Projekts, der Branche oder der Organisationsform.
Wir lehnen jede Form von Korruption ab. Dazu gehören Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, unzulässige Einflussnahme sowie jede Handlung, die darauf abzielt, Entscheidungen zu manipulieren oder sich ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen. Unsere Geschäftsentscheidungen müssen jederzeit auf sachlichen, nachvollziehbaren und rechtmäßigen Kriterien beruhen. Unzulässige Angebote, Geschenke oder Gefälligkeiten dürfen weder angenommen noch gewährt werden. Dies umfasst finanzielle Zuwendungen ebenso wie geldwerte Vorteile, unverhältnismäßige Einladungen oder andere Leistungen, die geeignet sind, Entscheidungen zu beeinflussen.
Wir erwarten von allen, die für uns tätig sind oder mit uns zusammenarbeiten, dass sie sich strikt an diese Grundsätze halten. Jede Form der Einflussnahme, die über professionelles und rechtlich zulässiges Verhalten hinausgeht, widerspricht unseren Werten. Gleiches gilt für Situationen, in denen persönliche Interessen mit geschäftlichen Interessen kollidieren könnten. Interessenkonflikte müssen offen kommuniziert werden, sobald sie bekannt werden, um eine neutrale Bewertung zu ermöglichen. Verdeckte Beziehungen, wirtschaftliche Abhängigkeiten oder persönliche Vorteile dürfen Entscheidungen nicht beeinflussen.
Geschenke, Bewirtungen oder Aufmerksamkeiten sind nur erlaubt, wenn sie in einem angemessenen, üblichen und sozial vertretbaren Rahmen bleiben. Sie dürfen nicht dazu dienen, geschäftliche Entscheidungen zu fördern, zu beschleunigen oder zu beeinflussen. Einladungen zu Veranstaltungen, Konferenzen oder Geschäftstreffen müssen im sachlichen Kontext stehen, dem Unternehmen dienen und transparent dokumentiert werden. Im Zweifelsfall gilt der Grundsatz, dass Zurückhaltung und Offenheit Vorrang vor finanziellen oder materiellen Vorteilen haben.
Wir verfolgen eine klare Null-Toleranz-Haltung gegenüber Zahlungen oder Leistungen, die an Behörden, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen oder deren Mitarbeitende mit dem Ziel erbracht werden, Entscheidungen zu beeinflussen. Dies gilt insbesondere bei der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern, Schulen, kommunalen Einrichtungen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Auch die indirekte Einflussnahme über Dritte, etwa Berater oder Vermittler, ist unzulässig, wenn sie auf eine unrechtmäßige Beeinflussung abzielt.
Alle Mitarbeitenden, Partner und Lieferanten sind verpflichtet, verdächtige Vorgänge, ungewöhnliche Angebote oder Anzeichen möglicher Korruption unverzüglich zu melden. Hinweise werden vertraulich behandelt und sorgfältig geprüft. Niemand, der in gutem Glauben einen Verdacht äußert, muss negative Konsequenzen befürchten. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und Schäden zu verhindern.
Wir setzen auf transparente und nachvollziehbare Prozesse. Entscheidungen über Vergaben, Beschaffungen, Projektbewertungen oder finanzielle Verpflichtungen müssen dokumentiert, objektiv begründet und kontrollierbar sein. Doppelprüfungen, klare Verantwortlichkeiten und nachvollziehbare Entscheidungswege tragen dazu bei, Manipulationsmöglichkeiten zu minimieren. Beim Einsatz externer Dienstleister oder Partner werden deren Integrität, Qualifikationen und unabhängige Position bewertet und dokumentiert.
Die Einhaltung dieser Richtlinie ist eine verbindliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Partner und Lieferanten müssen gewährleisten, dass ihre Mitarbeitenden und beauftragten Unterauftragnehmer diese Grundsätze ebenfalls einhalten. Verstöße gegen die Richtlinie können je nach Schweregrad zu Abmahnungen, Vertragsbeendigungen oder rechtlichen Schritten führen. Unser Ziel ist jedoch vorrangig, gemeinsam für ein sicheres, faires und transparentes Geschäftsumfeld zu sorgen.
Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen unterstützen dabei, Risiken zu erkennen und regelkonform zu handeln. Mitarbeitende erhalten regelmäßige Informationen über korruptionsrelevante Risiken, Erkennungsmerkmale, Meldewege und Verhaltensgrundsätze. Diese Aufklärung trägt dazu bei, dass Integrität nicht nur ein formaler Anspruch, sondern gelebte Realität im Arbeitsalltag bleibt.
Diese Anti-Korruptionsrichtlinie ist Teil unseres Selbstverständnisses eines verantwortungsvollen, rechtstreuen und integren Wirtschaftens. Wir fördern eine Unternehmenskultur, in der faire Wettbewerbsbedingungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben selbstverständlich sind. Jeder, der in unserem Namen handelt oder mit uns kooperiert, trägt Verantwortung dafür, diese Grundsätze zu achten und zu schützen.
Häufig gestellte Fragen – FAQ
Warum ist eine Anti-Korruptionsrichtlinie notwendig?
Eine Anti-Korruptionsrichtlinie schafft verbindliche Regeln für faires und integres Verhalten in allen geschäftlichen Abläufen. Sie schützt Unternehmen, Partner, öffentliche Einrichtungen und Mitarbeitende vor rechtswidrigen Handlungen, Interessenkonflikten und Wettbewerbsverzerrungen. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass alle Beteiligten ein gemeinsames Verständnis von Transparenz und Pflichtbewusstsein haben.
Was zählt als Korruption im Sinne dieser Richtlinie?
Korruption umfasst jede Handlung, die darauf abzielt, Entscheidungen unzulässig zu beeinflussen oder sich einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen. Dazu gehören Bestechung, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, unzulässige Einflussnahme, Manipulation oder die Nutzung persönlicher Beziehungen zur Bevorzugung. Auch indirekte Formen wie Zahlungen über Dritte fallen darunter.
Warum gelten diese Regeln auch für kleine Unternehmen oder ehrenamtliche Organisationen?
Korruption kann überall auftreten, unabhängig von der Größe oder Struktur einer Organisation. Klare Regeln schaffen Sicherheit für alle Beteiligten, verhindern Missverständnisse und erleichtern eine vertrauensvolle Zusammenarbeit – besonders dann, wenn Projekte mit öffentlichen Mitteln, Schulen oder kommunalen Einrichtungen umgesetzt werden.
Sind Geschenke oder kleine Aufmerksamkeiten grundsätzlich verboten?
Nein. Erlaubt sind übliche, angemessene und sozial vertretbare Aufmerksamkeiten, die keinen Entscheidungsdruck erzeugen. Nicht erlaubt sind Geschenke, die durch ihren Wert, ihre Häufigkeit oder ihren Kontext geeignet sind, geschäftliche Entscheidungen zu beeinflussen. Im Zweifel gilt Zurückhaltung und Transparenz.
Wie erkenne ich ein mögliches Korruptionsrisiko?
Typische Warnsignale sind ungewöhnliche Angebote, unangemessen hohe Rabatte, Druck zur bevorzugten Behandlung, fehlende Transparenz bei Entscheidungswegen, die Bitte um vertrauliche Absprachen oder auffällig großzügige Einladungen. Unsichere Situationen sollten frühzeitig besprochen werden, um Fehlverhalten zu verhindern.
Was soll ich tun, wenn mir ein unangemessenes Angebot gemacht wird?
In solchen Fällen sollte das Angebot höflich, aber klar abgelehnt und der Vorgang dokumentiert werden. Verdächtige, unerwartete oder unübliche Angebote müssen unverzüglich gemeldet werden. Die vertrauliche Behandlung solcher Hinweise ist gewährleistet, und niemand muss negative Konsequenzen befürchten, wenn er in gutem Glauben handelt.
Wie geht Ihr Unternehmen mit Hinweisen auf Korruption um?
Jeder Hinweis wird ernst genommen und vertraulich geprüft. Ziel ist es, mögliche Risiken schnell zu erkennen, Verstöße zu klären und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Offene Kommunikation und sachliche Klärungen stehen dabei im Vordergrund. Sanktionen erfolgen nur, wenn Verstöße eindeutig nachgewiesen werden.
Sind Einladungen zu Meetings oder geschäftlichen Veranstaltungen erlaubt?
Ja, sofern diese sachlich begründet sind, im üblichen Rahmen bleiben und dem geschäftlichen Austausch dienen. Einladungen dürfen nicht darauf abzielen, Entscheidungen zu beeinflussen oder Vorteile zu schaffen. Der inhaltliche Bezug und die Angemessenheit müssen erkennbar sein.
Wie wird mit Interessenkonflikten umgegangen?
Interessenkonflikte müssen offen gelegt werden, sobald sie entstehen oder bekannt werden. Dazu gehören persönliche Beziehungen, wirtschaftliche Verflechtungen oder private Vorteile, die geschäftliche Entscheidungen beeinflussen könnten. Eine frühzeitige Offenlegung ermöglicht eine objektive Bewertung und verhindert Fehlentscheidungen.
Gilt die Richtlinie auch für Subunternehmer?
Ja. Subunternehmer, freie Mitarbeitende und externe Dienstleister, die im Auftrag handeln oder Zugang zu geschäftsrelevanten Informationen haben, müssen die Grundsätze dieser Richtlinie ebenfalls einhalten. Die Hauptverantwortung für die Einhaltung liegt bei demjenigen Partner, der diese beauftragt hat.
Was passiert, wenn die Richtlinie verletzt wird?
Bei Verstößen kann es – abhängig von Art und Schwere – zu Gesprächen, Abmahnungen, Korrekturmaßnahmen oder zur Beendigung einer Zusammenarbeit kommen. Unser Ziel ist jedoch in erster Linie Prävention und Aufklärung. Jede Maßnahme wird sorgfältig, sachlich und im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben bewertet.
Wie werden Mitarbeitende und Partner über diese Richtlinie informiert?
Mitarbeitende erhalten regelmäßige Schulungen und Hinweise, damit Risiken frühzeitig erkannt und korrekte Verhaltensweisen eingeübt werden. Partner und Lieferanten werden bei Vertragsbeginn oder Projektanbahnung aktiv über diese Richtlinie informiert. Transparenz schafft Sicherheit für alle Beteiligten.
Was unterscheidet reguläre geschäftliche Höflichkeit von unzulässiger Einflussnahme?
Geschäftliche Höflichkeit ist üblich und zulässig, solange sie angemessen, nachvollziehbar und nicht auf Vorteilsgewährung ausgerichtet ist. Unzulässige Einflussnahme liegt vor, wenn der Zweck erkennbar darin besteht, Entscheidungen zu steuern, sich Vorteile zu verschaffen oder objektive Abläufe zu umgehen.
Warum ist diese Richtlinie öffentlich einsehbar?
Die öffentliche Bereitstellung stärkt Transparenz, schafft einheitliche Erwartungen und zeigt, dass wir verantwortungsbewusst und integer handeln. Sie erleichtert Partnern und Auftraggebern, insbesondere im öffentlichen Sektor und Bildungsbereich, die Prüfung unserer Compliance-Standards.

