Mustervertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) für Bildungseinrichtungen

AVV – Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) für Schulen & Bildungseinrichtungen

zwischen

(1) Schule / Schulträger / Bildungseinrichtung – Verantwortlicher

und

(2) KrambergAI

– im Folgenden „Auftragsverarbeiter“ –

Stand: 2025

1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag der Schule/Bildungseinrichtung gemäß Art. 28 DSGVO.

(2) Zweck ist die Bereitstellung von digitalen Lernangeboten, KI-gestützten Lern- und Lehrsystemen, IT-Diensten, Hosting-Leistungen, Verwaltungs- und Servicefunktionen.

(3) Die Dauer des Vertrags entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.

2. Art, Zweck & Kategorien der Verarbeitung

2.1 Zwecke

digitale Lern- und Unterrichtssysteme

KI-gestützte Lernmodule & Inhalte

Benutzerkontenverwaltung für Schüler*innen & Lehrkräfte

Datenanalyse zur Lernfortschrittsanzeige (optional)

Hosting, Pflege und technischer Betrieb der Plattformen

Support- & Verwaltungsprozesse

2.2 Betroffene Personen

Schüler*innen (ggf. minderjährig)

Lehrkräfte

Schulleitung & Verwaltung

Erziehungsberechtigte (bei optionalem Elternzugang)

2.3 Datenkategorien

Benutzerkonten (Name, Klasse, Rolle)

schulorganisatorische Daten (z. B. Klassenzugehörigkeit)

Lerninhalte & Lernfortschritte

Nutzungsdaten (z. B. Login-Zeiten, bearbeitete Aufgaben)

technische Logdaten

Wichtig:

Keine Verarbeitung sensibler Daten (Religion, Noten, Gesundheit) außer wenn ausdrücklich vereinbart und technisch notwendig.

3. Weisungsrecht der Schule

(1) Die Schule/der Schulträger hat jederzeit das Recht, konkrete Weisungen zu erteilen.

(2) Weisungen können elektronisch (z. B. im Supportsystem) oder schriftlich erfolgen.

(3) Der Auftragsverarbeiter informiert unverzüglich, wenn eine Weisung rechtswidrig erscheint.

4. Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich zu:

DSGVO-konformer Verarbeitung

Einhaltung aller Datenschutzregeln für Lernplattformen

Verarbeitung ausschließlich in EU-Rechenzentren

Datenminimierung & kindgerechte Datensicherheit

Verarbeitung nur nach dokumentierten Weisungen

Schutz der Daten vor unbefugtem Zugriff

Einhaltung der TOMs (siehe Abschnitt 7)

sofortiger Meldung von Datenschutzvorfällen (siehe Abschnitt 10)

5. Schulungen & Vertraulichkeit

(1) Mitarbeitende des Auftragsverarbeiters sind auf das Datengeheimnis verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 DSGVO).

(2) Alle Mitarbeitenden erhalten regelmäßig Datenschutz- und Kinderschutz-Schulungen.

6. Unterstützungspflichten gemäß Art. 28 DSGVO

Der Auftragsverarbeiter unterstützt die Schule bei:

Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung, Korrektur)

Verarbeitung von Daten Minderjähriger

Datenschutz-Folgenabschätzungen

technischen Sicherheitsmaßnahmen

Meldungen an Behörden

Full-Service-Unterstützung ist gewährleistet.

7. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Schulen-spezifisch, kinderschutzorientiert

7.1 Organisatorische Maßnahmen

interne Datenschutz-Richtlinie

Protokollierung relevanter Systemereignisse

besonderes Mindestschutzkonzept für Kinder/Jugendliche

Zugänge nur für autorisierte Lehrkräfte / Admins

Löschroutine für Klassenwechsel & Schuljahreswechsel

7.2 Zugangskontrolle

sichere Passwörter

Multi-Faktor-Authentifizierung für Lehrkräfte

automatische Sperrung bei Fehlversuchen

Zugriff nur über EU-Server

7.3 Zugriffskontrolle

Rollenmodell (Schüler – Lehrkraft – Admin – Eltern)

strikte Daten- und Funktionsbegrenzung für Schüler

kein Zugriff zwischen Klassen oder Gruppen

7.4 Weitergabekontrolle

TLS-Verschlüsselung (1.2/1.3)

verschlüsselte Backups

keine Weitergabe an Dritte

7.5 Integrität & Verfügbarkeit

tägliche Backups

redundante EU-Server

24/7-Monitoring

hoher Verfügbarkeitsstandard (99,5 %)

7.6 Kinderschutz

keine Weitergabe von Daten an Werbenetzwerke oder Trackingdienste

keine Profilbildung zu Werbezwecken

keine nicht notwendigen Cookies

keine Datenübermittlung in Drittländer

8. Subdienstleister

Es werden ausschließlich EU-basierte, datenschutzgeprüfte Subdienstleister eingesetzt.

Subdienstleister-Kategorien:

Kategorie           Einsatzbereich Standort             Zertifizierung

Rechenzentrum             Hosting/Cloud EU          ISO 27001

Supportsystem               Ticketing            EU          ISO 27001

Monitoring        Systemüberwachung  EU          ISO 27001

Änderungen der Subdienstleister werden mindestens 30 Tage vorher mitgeteilt.

Die Schule kann Subdienstleister ablehnen.

9. Lösch- und Aufbewahrungskonzept

speziell für Schulen

9.1 Löschroutinen

automatische Löschung inaktiver Schülerkonten nach Ende des Schuljahres

Löschung bei Klassenwechsel (auf Wunsch pseudonymisiert weiterführbar)

endgültige Löschung nach Vertragsende

9.2 Standard-Löschfristen

Datentyp            Löschfrist

Schülerkonten max. 30 Tage nach Schuljahresende / Ausscheiden

Lernfortschritte              7–180 Tage (je nach Vertragsgestaltung)

Backups             max. 90 Tage

Logdaten           30–120 Tage

9.3 Löschprotokoll

Die Schule erhält auf Wunsch ein vollständiges Löschprotokoll.

10. Meldung von Datenschutzvorfällen

(1) Datenschutzverletzungen werden der Schule unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, gemeldet.

(2) Die Meldung enthält:

Art des Vorfalls

betroffene Schüler/Lehrkräfte

Umfang & Datenarten

sofortige Maßnahmen

empfohlene weitere Schritte

(3) Der AV unterstützt bei Meldungen an die Aufsichtsbehörde.

11. Rechte der Schule: Audits & Prüfungen

(1) Die Schule hat das Recht:

Audits durchzuführen

Sicherheitsnachweise einzufordern

TOMs einzusehen

Subdienstleisterprüfung durchzuführen

(2) Prüfungen sind möglich durch:

Schule / Schulträger

Datenschutzbeauftragte der Schule

Landesdatenschutzbehörden

(3) Audits erfolgen mit angemessener Vorankündigung.

12. Rückgabe oder Löschung der Daten nach Vertragsende

(1) Der Auftraggeber wählt:

Datenrückgabe (Export)

vollständige Löschung

(2) Daten werden fristgerecht gelöscht; Backups nach Ablauf gelöscht.

(3) Die Löschung wird dokumentiert.

13. Haftung

Es gelten die Haftungsregelungen des Hauptvertrags.

Der Auftragsverarbeiter haftet für Datenschutzverstöße nach Art. 82 DSGVO im Rahmen des rechtlich Zulässigen.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Schriftform

Unwirksame Klauseln berühren den Vertrag im Übrigen nicht

Es gilt EU- und deutsches Datenschutzrecht

Gültig für alle verbundenen Systeme, Plattformen und Services