Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für öffentliche Auftraggeber

Stand: 2025

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen KrambergAI (nachfolgend „Anbieter“) und öffentlichen Auftraggebern gemäß § 99 GWB, insbesondere:

Bundes- und Landesbehörden

Kommunen, Landkreise und kommunale Körperschaften

Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts

staatliche Hochschulen, Schulen und Bildungsträger

öffentlich-rechtliche Forschungsinstitutionen

öffentlich-rechtliche Unternehmen (z. B. Stadtwerke, Rundfunkanstalten)

(2) Die AGB gelten für folgende Leistungen von KrambergAI:

KI-Tools & Modellbasiertes Assistenzsystem

SaaS-Plattform, Cloud-Dienste & On-Premises-Installationen

Automatisierungen, KI-Prozesse, KI-Agenten

Datenanalysen & KI-gestützte Auswertung

Systemintegration & Schnittstellenentwicklung

IT-Beratung, Workshops & Schulungen

KI-basierte Text-, Daten-, Dokumenten- oder Wissensgenerierung

(3) Abweichende Einkaufsbedingungen öffentlicher Auftraggeber gelten vorrangig, sofern sie Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.

2. Vorrang behördlicher Vertragsunterlagen (EVB-IT-Kompatibilität)

(1) In Vergabeverfahren gelten die folgenden Vertragswerke vorrangig vor diesen AGB:

EVB-IT Dienstleistung

EVB-IT System / Systemlieferung

EVB-IT Überlassung Typ A/B

EVB-IT Pflege

EVB-IT Erstellung (für Individualanpassungen)

behördliche Nebenbestimmungen der Vergabestelle (BVB, ANBest-P, ANBest-G)

Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben der Behörde

(2) Diese AGB gelten nur subsidiär, wenn behördliche Vertragsbedingungen keine Regelung enthalten.

(3) Enthalten diese AGB Widersprüche zu behördlichen Vorgaben, gelten ausschließlich die behördlichen Regelungen.

3. Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt KI-basierte Software-Tools, Automatisierungen und Assistenzsysteme zur Verfügung, die den öffentlichen Auftraggeber bei Analyse-, Recherche-, Verwaltungs- oder Dokumentationsprozessen unterstützen.

(2) KI-Systeme generieren probabilistische Inhalte, weshalb:

keine Richtigkeit

keine Vollständigkeit

keine rechtliche Verbindlichkeit

keine Zweck- oder Ergebniseignung

garantiert werden kann.

(3) Der Anbieter erbringt fachgerechte Dienstleistungen nach Stand der Technik, jedoch keinen bestimmten behördlichen oder verwaltungstechnischen Erfolg.

4. Leistungsumfang

(1) Die Leistungen umfassen je nach Vertrag:

Bereitstellung der KrambergAI-Plattform (SaaS oder On-Premises)

Nutzung KI-basierter Text- und Wissensmodelle

Datenanalysen, Mustererkennung & Insights

Workflow- und Prozessautomatisierung

Integration mit Fachverfahren / Drittsystemen

Erstellung behördeninterner Tools

Workshops, Einführungen, Schulungen

Support & Wartung

(2) Alle KI-Modelle können je nach Datenlage fehlerhaft reagieren.

Dies ist kein Mangel, sondern systemimmanent.

5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

zur Bereitstellung notwendiger Informationen und Zugangsdaten

zur Einhaltung behördlicher Sicherheits-Policies

zur Prüfung aller KI-Ausgaben vor Verwendung

zur Sicherstellung interner Freigabeprozesse

keine unzulässigen Daten hochzuladen (z. B. Verschlusssachen)

Bei On-Premises-Lösungen stellt der Auftraggeber die Infrastruktur zur Verfügung.

6. KI-Tools: Keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit

(1) KrambergAI generiert Inhalte anhand statistischer Modelle.

Der Anbieter übernimmt keinerlei Gewähr für:

Vollständigkeit

inhaltliche oder sachliche Fehlerfreiheit

Rechtskonformität

administrative oder verwaltungsrechtliche Eignung

Entscheidungsvorbereitung

Prognosequalität

juristische oder fachliche Aussagen

(2) KI-Ergebnisse stellen keine behördliche, juristische oder fachliche Empfehlung dar.

(3) Entscheidungen dürfen nicht automatisiert allein auf Grundlage der KI erfolgen (ADM-Verbot gem. DSGVO Art. 22).

Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung.

7. SaaS-/Cloud-Betrieb

(1) Die KrambergAI-Cloud wird in EU-Rechenzentren betrieben.

(2) Auf Wunsch sind folgende Optionen möglich:

reine EU-Datenhaltung

On-Premises-Installation

BSI-Grundschutz- oder ISO-27001-konforme Betriebskonzepte

(3) Unterauftragnehmer (z. B. Rechenzentren, Modellprovider) werden nur eingesetzt, wenn sie DSGVO-, Sicherheits- und Vergabekriterien erfüllen.

8. Systemintegration & Schnittstellen

(1) Integrationen mit behördlichen Fachverfahren erfolgen nur nach Freigabe des Auftraggebers.

(2) Aus Kompatibilitätsproblemen entstehende Verzögerungen sind kein Leistungsverzug des Anbieters.

9. Verfügbarkeit & Service Level

(1) Standardverfügbarkeit: 99,5 % pro Jahr.

(2) Optional für Behörden möglich:

Premium-SLA bis 99,9 %

definierte Reaktionszeiten

priorisierter Incident-Support

(3) Von SLAs ausgenommen:

Wartungen

Störungen durch Drittsysteme

höhere Gewalt

Netzwerke des Auftraggebers

10. Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Preise ergeben sich aus Angebot, LV oder Rahmenvertrag.

(2) Es gibt keine automatische Vertragsverlängerung, außer ausdrücklich vereinbart.

(3) Preisänderungen während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen, außer der Vertrag sieht sie ausdrücklich vor.

11. Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Regeln sowie EVB-IT-Regelungen, wenn vereinbart.

(2) Kein Gewährleistungsanspruch besteht bei:

Fehlern in KI-Inhalten

Nutzung entgegen Empfehlungen

Änderungen durch den Auftraggeber

Inkompatibilität mit veralteten Systemen

12. Haftung

(1) Der Anbieter haftet:

für Vorsatz & grobe Fahrlässigkeit

bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit

nach Produkthaftungsgesetz

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden.

(3) Der Anbieter haftet nicht für:

Fehlerhafte KI-Ausgaben

Verwaltungsentscheidungen aufgrund KI-Daten

entgangene Verwaltungsnutzen

Verzögerungen durch behördliche IT-Infrastruktur

Ausfälle externer Anbieter/Drittsoftware

Schäden durch fehlerhafte Daten des Auftraggebers

(4) Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn EVB-IT-Regelungen etwas anderes vorsehen.

13. Datenschutz & Informationssicherheit

(1) Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß:

DSGVO

BDSG

ggf. bereichsspezifischen Datenschutzgesetzen (z. B. LDSG)

(2) Bei Auftragsverarbeitung wird eine AVV gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

(3) Der Anbieter bietet optionale BSI-konforme Sicherheitskonzepte:

BSI-Grundschutz

VAIT/BAIT-Anforderungen

Protokollierungs- und Loggingpflichten

Zwei-Faktor-Authentifizierung

Rollen- und Berechtigungskonzepte

14. Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit.

(2) Verarbeitung oder Speicherung von Informationen mit Verschlusssachenstatus (VS-NfD, VS-Vertraulich etc.) erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusatzvereinbarung.

15. Unterauftragsverhältnisse

(1) Unterauftragnehmer dürfen eingesetzt werden, sofern:

die Vergabestelle zustimmt

keine vergaberechtlichen Hindernisse bestehen

alle Datenschutz- und Sicherheitsauflagen erfüllt werden

16. Vertragsdauer & Beendigung

(1) Laufzeiten ergeben sich aus Angebot oder Vergabevertrag.

(2) Es gibt keine automatische Verlängerung, außer ausdrücklich vereinbart.

(3) Datenexport nach Vertragsende:

30–90 Tage Exportzeit

danach DSGVO-konforme Löschung

17. Schriftform

Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

18. Rechtswahl & Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz der Vergabestelle, sofern zwingendes Vergaberecht nichts anderes verlangt.

19. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag insgesamt wirksam.

(2) Die unwirksame Regelung wird durch eine zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.