Mustervertrag über Auftragsverarbeitung (AVV)

AVV – Mustervertrag über Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

zwischen

(1) Auftraggeber – Verantwortlicher

und

(2) KrambergAI

– nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ –

Stand: 2025

1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers gemäß Art. 28 DSGVO.

(2) Der Umfang, die Art und der Zweck der Verarbeitung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Hauptvertrags (z. B. SaaS, KI-Tools, Hosting, IT-Services, Datenanalyse, Support).

(3) Die Dauer der Auftragsverarbeitung entspricht der Vertragslaufzeit des Hauptvertrags.

2. Art, Zweck und Kategorien der Datenverarbeitung

(1) Zwecke der Verarbeitung

Bereitstellung von SaaS-/Cloud-Services

KI-gestützte Text-, Analyse- oder Automatisierungsfunktionen

Hosting, Betrieb & Wartung von Plattformen

Datenanalyse & Machine Learning

Support, Fehlerdiagnose & Systemadministration

(2) Kategorien betroffener Personen

Kunden / Nutzer

Mitarbeitende / Ansprechpartner

Schüler*innen / Lehrkräfte (bei KI-Kinderakademie)

Bürger*innen / Website-Nutzer

sonstige Personen, deren Daten der Auftraggeber übermittelt

(3) Kategorien personenbezogener Daten

Stammdaten (Name, E-Mail, Anschrift, Rolle)

Nutzungs- & Metadaten

technische Logdaten

Kommunikationsinhalte (Support, KI-Interaktionen)

optionale Organisationsdaten (z. B. Klassenzugehörigkeit bei Schulen)

(4) Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten erfolgt nur, wenn ausdrücklich vereinbart.

3. Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich:

personenbezogene Daten ausschließlich gemäß Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten

keine eigenen Zwecke zu verfolgen

nur autorisierte Personen Zugriff zu gewähren

Vertraulichkeit sicherzustellen

sämtliche TOMs einzuhalten (siehe Abschnitt 7)

Subdienstleister nur mit Genehmigung einzusetzen (siehe Abschnitt 8)

Daten auf Anweisung zu löschen oder zurückzugeben

Datenschutzvorfälle unverzüglich zu melden (siehe Abschnitt 10)

4. Weisungsbefugnis

(1) Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, Weisungen zur Verarbeitung zu erteilen.

(2) Weisungen müssen schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen.

(3) Der Auftragsverarbeiter informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn eine Weisung aus seiner Sicht rechtswidrig ist.

5. Datengeheimnis & Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass:

Mitarbeitende & Subdienstleister umfassend auf das Datengeheimnis verpflichtet sind

Vertraulichkeit nach Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO gewährleistet ist

Schulungen regelmäßig durchgeführt werden

6. Unterstützungspflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Auftraggeber bei:

der Erfüllung der Betroffenenrechte (Art. 12–23 DSGVO)

der Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32 DSGVO)

Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35 DSGVO)

Meldungen an Aufsichtsbehörden & Betroffene

7. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

gemäß Art. 32 DSGVO

7.1 Organisatorische Maßnahmen

Vertraulichkeitsvereinbarungen für alle Mitarbeitenden

Schulungen zu Datenschutz & Informationssicherheit

Rollen- & Berechtigungskonzept

Zugriff nur nach Need-to-know-Prinzip

Dokumentierte Prozesse zum Lösch-, Sperr- & Berechtigungskonzept

regelmäßige interne Sicherheitsüberprüfungen

7.2 Physische Sicherheit

Betrieb in ISO-27001-zertifizierten Rechenzentren

Zutrittskontrollsysteme (Badges, Videoüberwachung)

getrennte Kundenbereiche / Mandantentrennung

7.3 Technische Zugriffskontrollen

Passwort-Policies (Länge, Komplexität, Rotation)

Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA)

Rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC)

Logging & Monitoring

verschlüsselte Admin-Zugänge

7.4 Verschlüsselung

Transportverschlüsselung: TLS 1.2/1.3

Server- und Datenbankverschlüsselung

verschlüsselte Backups

Hashing sensibler Daten (z. B. Passwörter)

7.5 Integrität & Verfügbarkeit

Firewall- & IDS/IPS-Systeme

DDoS-Schutz

regelmäßige Backups

Geo-redundante Datenspeicherung (je nach Produkt)

Notfall- & Wiederherstellungspläne (Disaster Recovery)

7.6 Pseudonymisierung & Minimierung

Pseudonymisierung in KI-Modellen, wo technisch möglich

Datenminimierung nach Art. 5 DSGVO

Trennung produktiver & Testdaten

7.7 Risiko- & Sicherheitsmanagement

regelmäßige Sicherheitsaudits

Schwachstellenmanagement

sofortige Reaktion auf Sicherheitsvorfälle

8. Subdienstleister (Unterauftragsverhältnisse)

Der Auftragsverarbeiter setzt folgende Kategorien von Subdienstleistern ein:

Kategorie           Beschreibung  Standort             Zertifizierung

Rechenzentrum / Hosting         Cloud-/Serverhosting EU          ISO 27001

E-Mail-Kommunikation              SMTP/Transaktionsmail             EU          ISO 27001

KI-Modell-Provider (optional)  Modellbereitstellung   EU          DSGVO-konform

Monitoring / Logging     Systemüberwachung  EU          ISO 27001

Wichtige Punkte:

Jeder Subdienstleister wird sorgfältig geprüft

Alle Subdienstleister sind DSGVO-konform gebunden

Der Auftraggeber kann Subdienstleister ablehnen

Änderungen werden schriftlich mitgeteilt

9. Lösch- & Aufbewahrungskonzept

(1) Daten werden gelöscht:

nach Abschluss der vertraglichen Leistung

auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers

nach Ablauf vereinbarter Speicherfristen

(2) Standard-Löschfristen:

Datentyp            Standardfrist

Nutzerdaten     30–90 Tage nach Vertragsende

Backups             30–180 Tage, je nach System

Logdaten           7–180 Tage, abhängig von Systemzweck

KI-Trainingsdaten          nur pseudonymisiert; Löschung auf Anweisung

(3) Auf Wunsch erhält der Auftraggeber ein Löschprotokoll.

10. Meldewege für Datenschutzvorfälle

(1) Der Auftragsverarbeiter meldet Datenschutzverletzungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, an den Auftraggeber.

(2) Die Meldung enthält mindestens:

Art des Vorfalls

betroffene Datenkategorien

geschätzte Anzahl betroffener Personen

ergriffene Sofortmaßnahmen

Vorschlag für weitere Schritte

(3) Der Auftragsverarbeiter unterstützt aktiv bei der Meldung an:

Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO)

betroffene Personen (Art. 34 DSGVO)

11. Kontroll- & Auditrechte des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat das Recht:

Audits durchzuführen

Prüfungen anzukündigen

technische und organisatorische Maßnahmen einzusehen

Zertifikate anzufordern (z. B. ISO 27001, Pen-Tests)

(2) Audits erfolgen mit angemessener Ankündigung, um den Betriebsablauf nicht unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.

(3) Der Auftragsverarbeiter stellt auf Anfrage Auditberichte, Policies und Sicherheitsnachweise bereit.

12. Rückgabe oder Löschung der Daten nach Vertragsende

(1) Nach Vertragsende wählt der Auftraggeber:

Datenrückgabe

Datenexport

vollständige Datenlöschung

(2) Backups werden nach Ablauf der Standardfristen automatisch gelöscht.

(3) Über die endgültige Löschung wird ein schriftliches Protokoll erstellt.

13. Haftung & Schadenersatz

Es gelten die Regelungen des Hauptvertrags.

Der Auftragsverarbeiter haftet für Verstöße gegen die DSGVO, soweit er diese selbst zu vertreten hat.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen nur schriftlich

sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig

Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers oder wie vertraglich vereinbart

Es gilt EU- und deutsches Datenschutzrecht